Antragstellung
Damit du Förderung durch BAföG erhalten kannst, musst du einen Antrag an unser Amt für Ausbildungsförderung stellen. Neben Daten rund um deine Person geht es vor allem um dein Vermögen und dein derzeitiges Einkommen. Deine Eltern müssen ebenfalls Auskunft geben. Am schnellsten und einfachsten funktioniert die Antragstellung über BAföG Digital. Auf dieser Plattform wirst du durch deinen Antrag geführt. Dein Antrag wird auf Fehler geprüft und du kannst alle nötigen Nachweise direkt hochladen.
NEUERUNGEN BEIM BAFÖG
- Z.B. muss der Antrag über BAföG Digital nicht mehr unterschrieben werden.
- Die Altersgrenze bei Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung ist auf 45 Jahre heraufgesetzt worden.
- Einkünfte aus einem Minijob bleiben bis zu 520 Euro brutto anrechnungsfrei.
- Die Elternfreibeträge auf das Einkommen steigen um 20,75 %.
- Der Freibetrag von deinem Vermögen wird angehoben:
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres auf 15.000 Euro
- nach Vollendung des 30. Lebensjahres auf 45.000 Euro
- Erhöhung der mtl. Bedarfssätze:
- bei den Eltern wohnend:
- bis zu 511 Euro (ohne eigene Versicherungsbeiträge)
- bis zu 633 Euro (mit eigenen Versicherungsbeiträge)
- bis zu 717 Euro (ab 30 Jahre)
- bei den Eltern wohnend:
- nicht bei den Eltern wohnend:
- bis zu 812 Euro (ohne eigene Versicherungsbeiträge)
- bis zu 934 Euro (mit eigenen Versicherungsbeiträge)
- bis zu 1.018 Euro (ab 30 Jahre)
- Die Bedarfssätze werden automatisch angepasst. Du musst also keinen neuen Antrag stellen.
Einzelheiten kannst du in unseren FAQ nachlesen.
Weiterförderungsantrag
BAföG wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Du musst dann einen Weiterförderungsantrag stellen. Viele Fragen rundum diesen Antrag beantworten wir dir in unserem BAföG FAQ. Denk daran, dass du auch diesen Antrag ganz einfach über BAföG Digital stellen kannst. Du sparst dir viel Papierkram. Damit du keine Unterlagen vergisst, nutze gerne unsere Checkliste.
Papierantrag
Unter www.das-neue-bafoeg.de kannst du die Antragsformulare als kompletten Formularsatz herunterladen und auch am PC ausfüllen. Ein Antragsassistent des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt dich, wenn du nicht genau weißt, welches Paket du benötigst. Ansonsten kannst du jedes Formblatt aber auch direkt per Mausklick aufrufen.
Falls du deinen Antrag per Mail an uns senden möchtest, dann nutze bitte folgende Mail: bafoeg@studentenwerk.sh
Außerdem benötigen wir:
- eine Meldebescheinigung oder den Mietvertrag (bei eigener Wohnung, die nicht im Eigentum der Eltern oder eines Elternteiles steht. Dabei kann es sich auch um ein Studierendenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft handeln)
- die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG (jedes Semester), alternativ Formblatt 2
- den Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung (wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist)
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Auslandsförderung stehen noch weitere Vorlagen zur Verfügung. Du findest sie auf dieser Seite unter „Antrag auf Auslandsförderung“.
Antrag auf Auslandsförderung
Den Antrag mitsamt den notwendigen Nachweisen solltest du möglichst frühzeitig, sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, und vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einreichen. Um eine reibungslose Bearbeitung deines Förderungsantrages auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu gewährleisten, empfehlen wir dir, für die Dauer deines Auslandsaufenthaltes – schon der Postlaufzeiten wegen – eine bevollmächtigte Person im Inland zu benennen, die dich in allen Fragen vertreten darf.
Nutze am besten BAföG Digital zur Antragstellung. Du kannst damit über deinen persönlichen Zugang auch zu einem späteren Zeitpunkt online Belege uploaden und direkt an unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter senden. Alternativ erhältst du natürlich auch jedes Formular einzeln.
Darüber hinaus benötigen wir noch:
- Vollmacht
- gutachtliche Stellungnahme der inländischen Ausbildungsstätte (nicht erforderlich, wenn Teilnahme an einem offiziellen Austauschprogramm der EU, zum Beispiel Erasmus/Sokrates, nachgewiesen ist)
- Zusage der Ausbildungsstätte im Ausland
Hinweis:
- Für eine Hin- und eine Rückreise nach Dänemark, Island und Norwegen wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag von jeweils 250 Euro gewährt, also 500 Euro pro Auslandsaufenthalt. Nachweise zu den Reisekosten müssen nicht eingereicht werden.
- Die endgültige Studienbescheinigung kann im Anschluss an die Einschreibung vor Ort nachgereicht werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Inlands-BAföG während des Auslandsaufenthaltes. Für das Auslandsstudium ist es in der Regel unerheblich, ob du an der Hochschule in Deutschland beurlaubt bist.