Nr. 46/2021 | Kiel, 16.11.2021
Überbrückungshilfe: Studentenwerk SH zieht Fazit
Bis einschließlich September 2021 konnten Studierende zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit den deutschen Studenten- und Studierendenwerken ins Leben gerufen hatte. Nun wurde im Studentenwerk Schleswig-Holstein der letzte Antrag bearbeitet. Zeit für einen Blick auf die Zahlen.
Seit Einführung der Überbrückungshilfe im Juni 2020 bis Ende September 2021 gingen 12.682 Anträge auf Überbrückungshilfe von schleswig-holsteinischen Studierenden beim Studentenwerk SH ein. In 71 Prozent der Fälle erfolgte eine Förderung. Das sind in absoluten Zahlen 8.983 angenommene Anträge. Studierenden, die infolge der Pandemie ihren Nebenjob verloren hatten oder von ihrer Familie nicht mehr finanziell unterstützt werden konnten, konnte insgesamt mit 4.033.600 Euro nicht rückzahlbarem Zuschuss geholfen werden. Durchschnittlich wurden die Studierenden mit 449 Euro pro Monat unterstützt. Überwiegend wurde die Höchstsumme von 500 Euro ausgezahlt.
Weil keine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte, erfolgte in 29 Prozent der Fälle eine Ablehnung. Das sind in absoluten Zahlen 3.699 abgelehnte Anträge. In 70 Prozent der Fälle, also in 8.824 Fällen, hat das Studentenwerk SH bei den Antragstellenden zum Teil mehrfach Informationen oder Unterlagen nachgefordert, um den Studierenden so die Möglichkeit zu geben, ihre Erfolgschancen auf die Überbrückungshilfe zu erhöhen. 50 Prozent der Studierenden hat diese Chance auf Nachbesserungen nicht genutzt, weshalb es schließlich zur Ablehnung kam.
„Die Überbrückungshilfe war alles in allem ein Erfolg und hat die pandemiebedingten Notlagen vieler Studierender mildern können“, sagt Susann Schrader, Geschäftsführerin des Studentenwerks SH. „Seit dem Sommer hat sich der studentische Arbeitsmarkt erheblich verbessert, sodass die Antragszahlen kontinuierlich zurückgegangen sind. Das Auslaufen der Überbrückungshilfe zu Ende September war in unseren Augen die richtige Entscheidung. Natürlich müssen die derzeit steigenden Inzidenzen im Blick behalten werden. Für den Fall eines erneuten Lockdowns sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Online-Antragsportal innerhalb kürzester Zeit wieder freigeschaltet werden kann.“
Für die Antragsbearbeitung hatte das Studentenwerk SH im Juni 2020 innerhalb kürzester Zeit ein 70-köpfiges abteilungsübergreifendes Projektteam zusammengestellt. Dieses hatte sich ebenfalls in kürzester Zeit inhaltlich eingearbeitet und den Umgang mit einem neuen Online-System erlernt. Fast anderthalb Jahre lang hat das Team tausende Anträge gewissenhaft, gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben geprüft und bearbeitet.
„Ich bin stolz darauf, was unser Team geleistet hat“, erklärt Schrader. „So konnte wirksam, unbürokratisch und zielgerichtet denjenigen Studierenden geholfen werden, die Unterstützung benötigten.“ Inzwischen sind die Teammitglieder wieder an ihre angestammten Arbeitsplätze unter anderem in der Wohnheimverwaltung, in der Hochschulgastronomie oder im Kulturbüro zurückgekehrt – ein notwendiger Schritt, um angesichts der Wiedereröffnung der Hochschulen für die Präsenzlehre eine adäquate Versorgung der Studierenden zu sichern.
(3.336 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Weitere Infos siehe auch:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/das-muessen-sie-jetzt-wissen.html
Angehängte Medien
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Verwendung.
Archiv
Ansprechpersonen
Kerstin Klostermann
Pressesprecherin
Tel.: 0431 8816-145
Mobil: 0170-2477461
Fax +49-431-8816-138
E-Mail:
klostermann@studentenwerk.sh