Nr. 10/2020 | Kiel, 20.04.2020
Corona-Update: Studentenwerk SH informiert über neue Maßnahmen
So geht der Betrieb des Studentenwerks nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 15. April 2020 in den einzelnen Bereichen weiter.
Die Mensen, Cafeterien und Café Lounges des Studentenwerks bleiben bis mindestens zum 30. April 2020 weiterhin geschlossen. „Wir halten uns hier streng an die Vorgaben der schleswig-holsteinischen Landesregierung und warten weitere Entscheidungen ab“, erklärt Hochschulgastronomie-Leiter Torsten Schmidt.
BAföG-Anträge werden normal weiterbearbeitet. Dadurch, dass die Beschäftigten des Amts für Ausbildungsförderung aktuell im Schichtsystem arbeiten, kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Nichtsdestotrotz lohnt sich derzeit insbesondere für Studierende, die durch die Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, eine Antragstellung.
Studierenden, die aktuell bereits BAföG beziehen und deren Eltern wegen Jobverlusts oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, wird geraten, einen Aktualisierungs- oder Vorausleistungsantrag zu stellen. Die Chancen, mehr BAföG zu bekommen, sind hoch. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind weiterhin telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Im Bereich der psychologischen Beratung besteht zusätzlich zur telefonischen ab sofort die Möglichkeit zur Videoberatung. Auch die Sozialberatung wird bald per Video möglich sein. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden interessierte Studierende auf der Website des Studentenwerks: www.studentenwerk.sh.
Letzten Freitag, den 17. April 2020, konnten die ersten Gelder aus dem durch das Land Schleswig-Holstein um 100.000 Euro aufgestockten Darlehensfonds für in finanzielle Not geratene Studierende bewilligt werden. „Nicht immer ist die Situation so aussichtslos, wie sie scheint“, sagt Sozialberaterin Daniela Evers vom Studentenwerk. Sie empfiehlt, bei finanziellen Sorgen die Sozialberatung zu kontaktieren. „Ob Unterstützung aus dem Fonds, BAföG oder andere Sozialleistungen – es gibt viele Möglichkeiten.“ Anfragen können unter sozialberatung@studentenwerk.sh oder telefonisch gestellt werden.
Was seine sieben Kindertagesstätten betrifft, orientiert sich das Studentenwerk an den Vorgaben der Landesregierung. Aktuell sind drei Kitas für die Notfallbetreuung geöffnet – die Kita im Wissenschaftspark und die Kita Niemannsweg in Kiel sowie die Kita Lübeck. Laut Beschluss vom 15. April soll die Notfallbetreuung unter anderem für alleinerziehende Berufstätige erweitert werden. Das Studentenwerk erwartet aktuell nähere Informationen und Vorgaben für die Umsetzung.
Alle übrigen Service- und Beratungsstellen des Studentenwerks, wie die Wohnheimverwaltung, das Kulturbüro oder der ICK-Punkt, bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Beratungen erfolgen nach Möglichkeit telefonisch und per E-Mail. Alle Kontaktdaten und Sprechzeiten auf www.studentenwerk.sh.
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