Nr. 20/2017 | Kiel, 29.06.2017
Studentenwerk SH unterstützt Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf
Am 22. Juni 2017 schlossen das Studentenwerk Schleswig-Holstein und die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) auf dem Campus der Uni Kiel einen Kooperationsvertrag zur beruflichen Integration von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.
Gegenstand des Kooperationsvertrages, den Susann Schrader, Geschäftsführerin des Studentenwerks SH, und Christine Dressler, stellvertretende Zweigstellenleiterin der DAA Schleswig-Holstein, am vergangenen Donnerstag, den 22. Juni 2017, in der Mensa I auf dem Campus der Uni Kiel unterzeichneten, ist die von der DAA angebotene dreijährige integrative Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf.
Die Ausbildung wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert und richtet sich an junge Menschen mit zum Beispiel einer Lern-, Sinnes- oder Körperbehinderung, die im Bürobereich tätig sein möchten. Der fachpraktische Teil findet sowohl in der Übungsfirma der DAA als auch durch Ausbildungsphasen in Betrieben der freien Wirtschaft, bei Ämtern und Behörden statt – so nun auch im Studentenwerk SH. „Als gemeinnützige Organisation mit einem sozialen Auftrag war es für uns selbstverständlich, dass wir uns als Kooperationsbetrieb zur Verfügung stellen“, erklärt Susann Schrader.
Als erste Auszubildende im Rahmen des Vertrages verbringt Merle Madsen derzeit ihren betrieblichen Ausbildungsabschnitt im Studentenwerk SH. Die 25-Jährige, die eine Sehbehinderung hat, befindet sich im zweiten Ausbildungsjahr zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation. „Das, was ich in der Übungsfirma gelernt habe, kann ich nun in der Realität anwenden – das ist sehr aufregend für mich“, erzählt sie. Innerhalb von zwei Monaten wird die Kielerin fast alle Abteilungen des Studentenwerks durchlaufen.
Auch Christine Dressler von der DAA freut sich über die Kooperation. „Unsere Auszubildenden brauchen besondere Aufmerksamkeit und können nicht sofort die volle Leistung bringen. Es ist klasse, dass sich das Studentenwerk die nötige Zeit nehmen möchte.“ Ziele der Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf sind unter anderem die Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis oder die anschließende Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
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