FAQ – Wohnheime
Hier listen wir häufig gestellte Fragen (FAQ – frequently asked questions) zur Vergabe von Wohnheimplätzen und zur Zahlung der Miete auf. Infos zum Wohnen selbst gibt es in den Dokumenten unter Downloads. Oder ihr wendet euch an euren Heimrat oder fragt einfach mal eure Nachbarn.
Was muss ich in Zeiten von Corona beachten, wenn ich von einer Reise zurückkehre?
Informationen für Rückkehrer*innen
Download: Fragebogen zu Corona bedingter Quarantäne und molekularbiologischem Test auf SARS-COV-2
Wenn du dich in den letzten 14 Tagen im Ausland aufgehalten hast, denke bitte unbedingt daran, dich umgehend beim Team „Studentisches Wohnen“ des Studentenwerks SH zu melden: per E-Mail unter wohnen@studentenwerk.sh oder per Telefon unter (0431) 8816-300.
Außerdem ist es zum Schutz der anderen Wohnheimbewohner*innen notwendig, dass du eine 14-tägige Selbstquarantäne einhältst. Bitte beachte, dass eine Quarantäne in einer Wohngemeinschaft in einem Studentenwohnheim nicht möglich ist, du teilst dort unter anderem Bad und Küche mit anderen Bewohner*innen. Wende dich bei Rückfragen gerne an das Team „Studentisches Wohnen“.
Jeder Ort in Schleswig-Holstein hat wegen der Corona-Pandemie bestimmte Vorgaben der Behörden. Es liegt in deiner Verantwortung, diese zu befolgen. Du schützt damit andere vor einer möglichen Ansteckung.
Was gilt es also für dich noch zu tun?
Du wohnst in Kiel:
Hier musst du dich als Rückkehrer*in aus dem Ausland beim Gesundheitsamt melden, und zwar per E-Mail an infektionsschutz@kiel.de. Bitte nenne in der E-Mail deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und Telefonnummer sowie dein Reiseland und das Datum deines letzten Aufenthaltstages dort.
Du wohnst in Flensburg:
Die Stadt Flensburg bittet darum, dass du dich als Reiserückkehrer*in, insbesondere wenn du in einem Risikogebiet gewesen bist, bei der Stadt meldest, um mögliche Gefährdungen anzusprechen und auszuschließen. Bitte nutze das Infotelefon der Stadt Flensburg mit der Rufnummer (0461) 858585.
Du wohnst in Lübeck:
Hier musst du dich nach deiner Ankunft sofort beim Gesundheitsamt melden: telefonisch unter (0451) 122 2626 oder per E-Mail an corona@luebeck.de. Bitte gib eine Telefonnumer an, unter der du erreichbar bist.
Du wohnst in Heide:
Gleich am ersten Tag nach deiner Ankunft musst du dich entweder telefonisch unter (0481) 785-4900 oder per E-Mail unter gesundheitsschutz@dithmarschen.de melden.
Du wohnst in Wedel:
Du kannst beim Bürgertelefon des Kreises Pinneberg nachfragen. Dieses ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer (04121) 4502-5000 erreichbar.
Bewerbung bis wann?
Bis wann muss ich mich spätestens für einen Wohnheimplatz beworben haben?
Für das folgende Wintersemester bis zum 15. Juli, für das folgende Sommersemester bis zum 15. Januar. Dies sind keine Ausschlussfristen; man kann sich also grundsätzlich immer für einen Wohnheimplatz bewerben.
Wann kommt die Zusage für den Wohnheimplatz?
Wann bekomme ich spätestens Nachricht, ob ich einen Platz erhalten habe?
Frühestens 6 Wochen vor dem 1. März oder dem 1. September – danach laufend bis zum Ende des Semesters.
Chance auf einen Wohnheimplatz?
Wie groß sind die Chancen, einen Wohnheimplatz zu bekommen? Wie viel Prozent der Antragsteller*innen erhalten tatsächlich einen Platz?
Im Sommersemester sind die Chancen größer als im Wintersemester, da im Winter mehr Studiengänge beginnen, weshalb es dann auch wesentlich mehr Bewerber*innen gibt. Erfahrungsgemäß können wir im Winter nicht allen Studierenden ein Zimmer anbieten. Prognosen sind schwierig, da sich die Zahl der Studierenden von Semester zu Semester ändert, momentan i. d. R. nach oben.
Rückgabe von zugesagtem Wohnheimplatz
Wenn ich einen Platz angenommen habe, aber noch keine Zulassung für die entsprechende Hochschule hatte und die Zulassung dann doch nicht erfolgt, kann ich das Zimmer ohne Nachteile (Kosten) für mich zurückgeben?
In diesem Fall den Vertrag nicht vorab unterzeichnen und unbedingt bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks SH anrufen oder eine E-Mail senden, um sich zurückstellen zu lassen. Diese Bewerber*innen werden dann vorrangig behandelt, wenn sie die Zusage der Hochschule erhalten haben und sich dann wieder bei der Wohnheimverwaltung melden.
Was passiert im Losverfahren?
Wenn ich einerseits Wünsche zum Wohnheim, Preis und zur Wohnform angeben kann, andererseits aber die Zimmer im Losverfahren vergeben werden – wie passt das zusammen?
Übersteigt die Bewerberzahl die Zahl der freien Zimmer wird gelost. Das EDV-Programm der Wohnheimverwaltung teilt den Bewerbungen automatisch Punkte zu, nach denen ausgelost wird. Die Bearbeiter*innen können jedoch auch individuell nach Wünschen sortieren und suchen eine Alternative, sollte der Hauptwunsch nicht erfüllt werden können.
Soll ich Prioritäten angeben?
Habe ich bessere Chancen, wenn ich keine Prioritäten angebe – Hauptsache ich bekomme einen Wohnheimplatz?
Da wir auch Alternativen anbieten nicht.
Wie groß ist die Chance von der Warteliste aus?
Wenn ich auf der Warteliste stehe, wie groß sind im Allgemeinen meine Chancen, im Nachrückverfahren einen Platz zu bekommen?
Manchmal kündigen Studierende das Zimmer kurz nach dem Einzug wieder, da sie eine Zusage ihrer bevorzugten Hochschule andernorts im Nachrückverfahren erhalten oder mit Freunden eine WG oder eine eigene Wohnung gefunden haben. Ebenso gibt es Studienabbrecher, die die Zimmer nicht länger bewohnen dürfen.
Wie funktioniert die Warteliste?
Nach welchen Kriterien wird die Warteliste geführt? Wird auch da die Reihenfolge der Warteplätze ausgelost und bekomme ich evtl. ein anderes Wohnheim angeboten, als ich mir gewünscht habe?
Auch für die Warteliste vergibt das EDV-Programm Punkte, wonach wiederum gelost wird. Aber auch hier können die Bearbeiter*innen individuelle Wünsche berücksichtigen. Sollte der Hauptwunsch nicht erfüllt werden können, suchen sie eine Alternative.
Gibt es eine bessere Chance bei erneuter Bewerbung?
Wenn ich trotz Warteliste keinen Platz bekomme und mich für das nächste Semester wieder bewerbe, nehme ich dann wieder am allgemeinen Losverfahren teil oder wird mir die Wartezeit irgendwie angerechnet?
Es greift wieder das allgemeine Losverfahren.
Wieso zahle ich schon vor Vorlesungsbeginn Miete?
Warum muss ich schon ab dem 1. September Miete zahlen, obwohl das Studium erst Mitte Oktober beginnt und ich auch dann erst hier sein muss?
Hauptvermietungsbeginn ist der 1. März und der 1. September, da die Laufzeit des Vertrages mindestens 1 Semester beträgt und dann also jeweils mit Ablauf des Februars oder Augusts endet. So sind die Zimmer ohne Mietausfall durchgehend vermietet und können zu günstigen Preisen angeboten werden.
Muss ich Kaution bezahlen?
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Ja, die Kaution beträgt 300 €, bei Familienzimmern 350 €.
Wann ist die Miete fällig?
Wann ist die Miete fällig?
Die Miete ist immer am dritten Werktag fällig.
Welche Zahlungsmöglichkeiten hab ich?
Welche Zahlungsmöglichkeiten hab ich?
Abbuchung per SEPA-Lastschrift (Innerhalb der EU, nach Rücksprache mit der Bank)
Barzahlung (aufgrund der Pandemie zurzeit nicht an allen Standorten möglich)
Überweisung
Wohin überweise ich die Miete oder Kaution?
Wohin überweise ich die Miete/Kaution?
Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE73 2105 0170 1003 6690 98
BIC: NOLADE21KIE
Förde Sparkasse
Bitte gib im Verwendungszweck deine Mieternummer an.
Wo kann ich die Miete direkt zahlen?
Wo kann ich die Miete direkt zahlen?
Kiel
Service Point
Flensburg (Achtung! Wegen der Pandemie ist eine Direktzahlung in Flensburg zurzeit nicht möglich.)
Geschäftsstelle Flensburg
Karin Erichsen
Barzahlung
Cash Payment
Mo–Fr 10.00–13.00 Uhr
Thomas-Fincke-Str. 20
24943 Flensburg
Lübeck (Achtung! Wegen der Pandemie ist eine Direktzahlung in Lübeck zurzeit nicht möglich.)
Birgit Heinze
Barzahlung
Cash Payment
Mo–Fr 11.15–14.00 Uhr
Mönkhofer Weg 241
23562 Lübeck
Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Bearbeitungszeit für Kautionsrückzahlungen beträgt ab Mietvertragsende circa vier bis sechs Wochen. Die Kaution wird ohne gesonderte Benachrichtigung auf dein Konto zurück überwiesen.
Sollte uns deine Kontoverbindung nicht bekannt sein, teile sie uns bitte rechtzeitig mit.
Wenn die Kaution nicht von dir selber überwiesen wurde, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung des Einzahlers, damit wir die Kaution an dich zurück überweisen können.
Ich kann die Miete nicht zahlen!?
Ich kann für einen Monat die Miete nicht zahlen. An wen muss ich mich wenden?
Wende dich bitte rechtzeitig an die Mitarbeiter*innen der Mietbuchhaltung:
Luca Schneider / Angelika Stegelmann
Tel.: 0431 8816-110
mietbuchhaltung@studentenwerk.sh
Wo bekomme ich Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wo bekomme ich Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wende dich bitte an die Sozialberatung.
Was ist bei der Möblierung inbegriffen?
Bin ich beim Studentenwerk SH versichert?
Nein, bitte schließe selbst oder über deine Eltern eine Haftpflicht- und Hausratversicherung ab.
Was bedeutet unmöbliertes Zimmer?
Diese Zimmer sind komplett leer. In einigen Fällen gehört ein Kleiderschrank zur Ausstattung, dann steht es jedoch in deinem Mietvertrag.
Kann ich über einen privaten Anbieter Internet im Wohnheim beziehen?
Das Studentenwerk SH ist aktuell dabei, alle Wohnheime mit schnellerem Internet zu versorgen. Die Bauphase ist angelaufen. Bis 2021 sollen alle Wohnheime mit neuen Internetanschlüssen versorgt sein. Der Zutritt der Serverräume kann nicht mehr gewährleistet werden und private Internetanschlüsse können nicht mehr angeschlossen werden. Ebenso entfällt damit zukünftig die Nutzung der bereits vorhandenen privaten Internetanschlüsse. Eventuell kann in der Übergangszeit die Nutzung von LTE Karten/Sticks eine Lösung darstellen.
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