FAQ – Wohnheime
Hier listen wir häufig gestellte Fragen (FAQ – frequently asked questions) zur Vergabe von Wohnheimplätzen und zur Zahlung der Miete auf. Infos zum Wohnen selbst gibt es in den Dokumenten unter Downloads. Oder ihr wendet euch an euren Heimrat oder fragt einfach mal eure Nachbarn.
Was muss ich in Zeiten von Corona beachten, wenn ich von einer Reise zurückkehre?
Was muss ich machen, wenn mein Mietvertrag endet und ich ausziehe?
Termin für den Auszug vereinbaren
Mindestens 1 Woche vor Auszug Termin mit dem Hausmeister absprechen:
Auszüge sind nur möglich: Mo-Do: 08.00-13:00 Uhr, Fr: 08.00-13:00 Uhr
Reinigung
Mitgebrachte Gegenstände müssen aus allen Räumen entfernt werden, alle Räume müssen gründlich gereinigt werden, auch Küchen, Bäder und Gemeinschaftsräume.
- Fenster und Rahmen innen und außen reinigen
- Küchenzeile inkl. Backofen und Kühlschrank reinigen
- Eisfächer abtauen, Kühlschränke reinigen (in Einzelapartments)
- Fußboden fegen und mit Reinigungsmittel nass wischen
- Schrank auswischen und Bettkasten reinigen
- Vorhänge, wenn vorhanden, waschen (direkt nach dem Schleudern aufhängen)
- Türen reinigen
- Alle Schranktüren und Schubladen müssen geöffnet sein
- Badezimmer inkl. Toilette und Dusche reinigen
Schlüsselübergabe/Kaution
Schlüssel komplett mit Anhänger übergeben.
Bitte neue Adresse und ggf. Bankdaten für die Kaution hinterlassen.
Sollten alle Punkte ordentlich erledigt sein und auch keine Mietrückstände bestehen, wird die Kaution ca. 6 Wochen nach Auszug automatisch an Ihr Konto überwiesen.
Fragen zur Kaution?
Mietbuchhaltung: Tel. 0431 – 88 16 110 oder mietbuchhaltung@studentenwerk.sh
Bewerbung bis wann?
Bis wann muss ich mich spätestens für einen Wohnheimplatz beworben haben?
Für das folgende Wintersemester bis zum 15. Juli, für das folgende Sommersemester bis zum 15. Januar. Dies sind keine Ausschlussfristen; man kann sich also grundsätzlich immer für einen Wohnheimplatz bewerben.
Wann kommt die Zusage für den Wohnheimplatz?
Wann bekomme ich spätestens Nachricht, ob ich einen Platz erhalten habe?
Frühestens 6 Wochen vor dem 1. März oder dem 1. September – danach laufend bis zum Ende des Semesters.
Chance auf einen Wohnheimplatz?
Wie groß sind die Chancen, einen Wohnheimplatz zu bekommen? Wie viel Prozent der Antragsteller*innen erhalten tatsächlich einen Platz?
Im Sommersemester sind die Chancen größer als im Wintersemester, da im Winter mehr Studiengänge beginnen, weshalb es dann auch wesentlich mehr Bewerber*innen gibt. Erfahrungsgemäß können wir im Winter nicht allen Studierenden ein Zimmer anbieten. Prognosen sind schwierig, da sich die Zahl der Studierenden von Semester zu Semester ändert, momentan i. d. R. nach oben.
Rückgabe von zugesagtem Wohnheimplatz
Wenn ich einen Platz angenommen habe, aber noch keine Zulassung für die entsprechende Hochschule hatte und die Zulassung dann doch nicht erfolgt, kann ich das Zimmer ohne Nachteile (Kosten) für mich zurückgeben?
In diesem Fall den Vertrag nicht vorab unterzeichnen und unbedingt bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks SH anrufen oder eine E-Mail senden, um sich zurückstellen zu lassen. Diese Bewerber*innen werden dann vorrangig behandelt, wenn sie die Zusage der Hochschule erhalten haben und sich dann wieder bei der Wohnheimverwaltung melden.
Was passiert im Losverfahren?
Wenn ich einerseits Wünsche zum Wohnheim, Preis und zur Wohnform angeben kann, andererseits aber die Zimmer im Losverfahren vergeben werden – wie passt das zusammen?
Übersteigt die Bewerberzahl die Zahl der freien Zimmer wird gelost. Das EDV-Programm der Wohnheimverwaltung teilt den Bewerbungen automatisch Punkte zu, nach denen ausgelost wird. Die Bearbeiter*innen können jedoch auch individuell nach Wünschen sortieren und suchen eine Alternative, sollte der Hauptwunsch nicht erfüllt werden können.
Soll ich Prioritäten angeben?
Habe ich bessere Chancen, wenn ich keine Prioritäten angebe – Hauptsache ich bekomme einen Wohnheimplatz?
Da wir auch Alternativen anbieten nicht.
Wie groß ist die Chance von der Warteliste aus?
Wenn ich auf der Warteliste stehe, wie groß sind im Allgemeinen meine Chancen, im Nachrückverfahren einen Platz zu bekommen?
Manchmal kündigen Studierende das Zimmer kurz nach dem Einzug wieder, da sie eine Zusage ihrer bevorzugten Hochschule andernorts im Nachrückverfahren erhalten oder mit Freunden eine WG oder eine eigene Wohnung gefunden haben. Ebenso gibt es Studienabbrecher, die die Zimmer nicht länger bewohnen dürfen.
Wie funktioniert die Warteliste?
Nach welchen Kriterien wird die Warteliste geführt? Wird auch da die Reihenfolge der Warteplätze ausgelost und bekomme ich evtl. ein anderes Wohnheim angeboten, als ich mir gewünscht habe?
Auch für die Warteliste vergibt das EDV-Programm Punkte, wonach wiederum gelost wird. Aber auch hier können die Bearbeiter*innen individuelle Wünsche berücksichtigen. Sollte der Hauptwunsch nicht erfüllt werden können, suchen sie eine Alternative.
Gibt es eine bessere Chance bei erneuter Bewerbung?
Wenn ich trotz Warteliste keinen Platz bekomme und mich für das nächste Semester wieder bewerbe, nehme ich dann wieder am allgemeinen Losverfahren teil oder wird mir die Wartezeit irgendwie angerechnet?
Es greift wieder das allgemeine Losverfahren.
Wieso zahle ich schon vor Vorlesungsbeginn Miete?
Warum muss ich schon ab dem 1. September Miete zahlen, obwohl das Studium erst Mitte Oktober beginnt und ich auch dann erst hier sein muss?
Hauptvermietungsbeginn ist der 1. März und der 1. September, da die Laufzeit des Vertrages mindestens 1 Semester beträgt und dann also jeweils mit Ablauf des Februars oder Augusts endet. So sind die Zimmer ohne Mietausfall durchgehend vermietet und können zu günstigen Preisen angeboten werden.
Muss ich Kaution bezahlen?
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Die Kaution beträgt für Zimmer und Apartments 350 €, für Wohnungen 400,00 € und wird nicht verzinst.
Wann ist die Miete fällig?
Wann ist die Miete fällig?
Die Miete ist immer am dritten Werktag fällig.
Welche Zahlungsmöglichkeiten hab ich?
Welche Zahlungsmöglichkeiten hab ich?
Abbuchung per SEPA-Lastschrift (Innerhalb der EU, nach Rücksprache mit der Bank)
Barzahlung (aufgrund der Pandemie zurzeit nicht an allen Standorten möglich)
Überweisung
Wohin überweise ich die Miete oder Kaution?
Wohin überweise ich die Miete/Kaution?
Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE73 2105 0170 1003 6690 98
BIC: NOLADE21KIE
Förde Sparkasse
Bitte gib im Verwendungszweck deine Mieternummer an.
Wo kann ich die Miete direkt zahlen?
Wo kann ich die Miete direkt zahlen?
Kiel
Service Point
Lübeck (Achtung! Wegen der Pandemie ist eine Direktzahlung in Lübeck zurzeit nicht möglich.)
Birgit Heinze
Barzahlung
Cash Payment
Mo–Fr 11.15–14.00 Uhr
Mönkhofer Weg 241
23562 Lübeck
Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Bearbeitungszeit für Kautionsrückzahlungen beträgt ab Mietvertragsende circa vier bis sechs Wochen. Die Kaution wird ohne gesonderte Benachrichtigung auf dein Konto zurück überwiesen.
Sollte uns deine Kontoverbindung nicht bekannt sein, teile sie uns bitte rechtzeitig mit.
Wenn die Kaution nicht von dir selber überwiesen wurde, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung des Einzahlers, damit wir die Kaution an dich zurück überweisen können.
Ich kann die Miete nicht zahlen!?
Ich kann für einen Monat die Miete nicht zahlen. An wen muss ich mich wenden?
Wende dich bitte rechtzeitig an die Mitarbeiter*innen der Mietbuchhaltung:
Luca Schneider / Angelika Stegelmann
Tel.: 0431 8816-110
mietbuchhaltung@studentenwerk.sh
Wo bekomme ich Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wo bekomme ich Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wende dich bitte an die Sozialberatung.
Was ist bei der Möblierung inbegriffen?
Bin ich beim Studentenwerk SH versichert?
Nein, bitte schließe selbst oder über deine Eltern eine Haftpflicht- und Hausratversicherung ab.
Was bedeutet unmöbliertes Zimmer?
Diese Zimmer sind komplett leer. In einigen Fällen gehört ein Kleiderschrank zur Ausstattung, dann steht es jedoch in deinem Mietvertrag.
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