Organisation
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein ist eine gemeinnützige und rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Verwaltungsrat, Vorstand und Geschäftsführerin stellen die Verwaltungsorgane des Studentenwerks Schleswig-Holstein dar. Der Verwaltungsrat und der Vorstand sind paritätisch mit Studierenden und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder Persönlichkeiten aus dem Lande Schleswig-Holstein besetzt. Der Verwaltungsrat entscheidet in gesetzlich bestimmten Angelegenheiten und wählt den Vorsitzenden und zwei Studierende in den Vorstand.
In den Verwaltungsrat entsendet jede Hochschule je angefangener 3.000 der ihr angehörender Studierender zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Der Vorstand leitet die Verwaltung des Studentenwerks. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden, der Geschäftsführerin, einem studentischen Mitglied für die wissenschaftlichen Hochschulen und einem studentischen Mitglied für die Fachhochschulen und die Musikhochschule Lübeck. Die Geschäftsführerin vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich nach außen.
Ein Organigramm des Studentenwerk SH findest du HIER.
Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage der Arbeit des Studentenwerks Schleswig-Holstein ist das Gesetz über das Studentenwerk Schleswig-Holstein (StudWG) vom 22. April 1971 und die späteren Änderungen.
Das Studentenwerk untersteht als Anstalt des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein ist ein Dienstleistungsunternehmen mit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Zielsetzung. Es erfüllt gemäß §3 Abs. 1 StudWG insbesondere folgende Aufgaben für die Studierenden, bei deren Erledigung das Studentenwerk ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO) 1977 verfolgt:
- die wirtschaftliche und soziale Förderung
- die Bereitstellung und Unterhaltung wirtschaftlicher und sozialer Einrichtungen zur Betreuung der Studenten
- die psychologische Studierendenberatung
- die Förderung der kulturellen Interessen und das Betreiben von Einrichtungen hierfür
- die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit Widerspruchstelle als Auftragsangelegenheit
Organe des Studentenwerks Schleswig-Holstein sind gemäß § 5 des Studentenwerksgesetzes:
- der Verwaltungsrat
- der Vorstand
- die Geschäftsführerin
Die Organe Verwaltungsrat und Vorstand sind paritätisch mit Studierenden besetzt.
Zur Unterstützung des Kerngeschäfts betreibt das Studentenwerk seit 1994 die Hochschulservice & Seeburg GmbH.
Beitragssatzung samt Änderung (PDF)
Satzung des Studentenwerks (PDF)
In seiner vergangenen Sitzung beschloss der Verwaltungsrat des Studentenwerks SH einstimmig, den Semesterbeitrag zum Sommersemester 2019 von 53 auf 63 Euro anzuheben.
Satzung zur Änderung der Beitragssatzung des Studentenwerks Schleswig-Holstein
Vom 17. September 2018
Mehr zur Anpassung des Studentenwerksbeitrags
Vorstand
Vorsitzender des Vorstands ist Prof. Dr. Malte Braack, Lehrstuhlinhaber für Angewandte Mathematik an der CAU Kiel. Susann Schrader, Geschäftsführerin des Studentenwerk SH ist ebenfalls Mitglied im Vorstand.
Vertreter der Studierenden im Vorstand des Studentenwerks Schleswig-Holstein ist für die wissenschaftlichen Hochschulen Jakob Meinel von der Universität zu Lübeck und Vertreterin für die Fachhochschulen und die Musikhochschule Lübeck ist Kim Lara Berthold von der Technischen Hochschule Lübeck.
Für die studentischen Mitglieder im Vorstand gibt es jeweils Stellvertretungen. Für die wissenschaftlichen Hochschulen ist Johnny Schwausch der Stellvertreter. Für die Fachhochschulen ist Jan Bastian Rauschen der Stellvertreter.