Alle wichtigen Infos für Studierende rund um die Corona-Pandemie
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2-Infektion) in Deutschland haben wir euch auf dieser Seite wichtige Informationen zum Schutz vor dem Virus sowie zur aktuellen Lage im Studentenwerk SH zusammengestellt. Auf dieser Seite halten wir euch auf dem Laufenden und aktualisieren regelmäßig alle Informationen. Im Studentenwerk wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema beschäftigt, die Lage beobachtet und im Ernstfall einen Notfallplan in Kraft setzt.
Ausführliche Informationen zum Virus gibt das Robert-Koch-Institut.
Informationen in Englisch und Italienisch, Persisch, Koreanisch und Chinesisch.
Aktuelle Infos aus dem Studentenwerk
Zurzeit werden keine persönlichen offenen Sprechstunden angeboten. Telefonsprechzeiten und Kontaktdaten findest du weiter unten. Wenn du Fragen zum Abschluss eines KfW Studienkredits hast oder einen Termin mit unseren Sozialberaterinnen vereinbaren möchtest, wende dich bitte direkt an die Sozialberatung.
Unsere Mensen, Cafeterien und Café Lounges sind bis auf Weiteres geschlossen.
Bis auf Weiteres sind auch alle Kulturevents vor Ort und alle Präsenz-Kulturkurse abgesagt. Wir haben aber Online-Kulturangebote.
Spiel- und Beschäftigungsideen für Kitakinder
Kinder verbringen zurzeit mehr Zeit dahem. Damit bei den Kleinen keine Langeweile aufkommt, haben unsere Mitarbeiter*innen aus den Kitas im Folgenden ein paar Spiel- und Beschäftigungsideen gesammelt.
Spiel- und Beschäftigungsideen für Kitakinder
Kontaktadressen und Sprechzeiten
Bis auf Weiteres ist das Studentenwerk Schleswig-Holstein wegen der Corona-Krise nur eingeschränkt erreichbar. Hier erhaltet ihr einen Überblick über alle Sprechzeiten, Telefonnummern, Ansprechpersonen und E-Mail-Adressen. Ein persönlicher Kundenkontakt findet zurzeit nicht statt. E-Mails werden weiterhin laufend bearbeitet.
Geschäftsstelle Kiel / Geschäftsführung
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-132
Ansprechperson: Andrea Harrie
E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle.ki@studentenwerk.sh
Geschäftsstelle Flensburg
Die Geschäftsstelle ist zurzeit nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Kiel: Kontaktdaten und Sprechzeiten siehe oben.
Geschäftsstelle Lübeck
Die Geschäftsstelle ist zurzeit nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Kiel: Kontaktdaten und Sprechzeiten siehe oben.
Service Point, Kiel
Telefonsprechzeit: ab 8.6.: Mo–Do 10.00–15.00 Uhr, Fr 10.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-240
Ansprechperson: Susanne Peters
E-Mail-Adresse: information@studentenwerk.sh
Hochschulgastronomie
Telefonsprechzeit: Mo–Do 09.00–12.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-108
Ansprechperson: wechselnd
E-Mail-Adresse: mensa@studentenwerk.sh
BAföG / Amt für Ausbildungsförderung
Telefonsprechzeit: Mo, Mi, Fr 09.00–12.00 Uhr
Telefonnummern für allgemeine Fragen: 0431 8816-173 (Ingo Ulbrich), 0431-8816-205 (Miriam Kurz)
Direkte Kontaktdaten der Sachbearbeiter*innen: HIER
E-Mail-Adresse: bafoeg@studentenwerk.sh
Studentisches Wohnen / Wohnheimverwaltung
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-300
Ansprechpersonen: Katrin Bischoff, Julia Singh, Merle Petersen, Petra Carstens
E-Mail-Adresse: wohnen@studentenwerk.sh
Facility Management / Bau
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431-8816-324
Ansprechperson: Armina Steen
E-Mail-Adresse: steen@studentenwerk.sh
Psychosoziale Beratung
Kontaktdaten und Sprechzeiten: HIER (alle persönlichen sind jetzt telefonische Sprechzeiten)
Kindertagesstätten (allgemeine Fragen)
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 10.00–12.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-289
Ansprechperson: Svenja Schirr-Schmidt
E-Mail-Adresse: svenja.schirr-schmidt@studentenwerk.sh
Kulturbüro
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 10.00–12.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-137
Ansprechperson: Ines Weißenberg
E-Mail-Adresse: kultur@studentenwerk.sh
Presse
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431-8816-145, 0170-2477461
Ansprechperson: Kerstin Klostermann
E-Mail-Adresse: klostermann@studentenwerk.sh
Kaufmännischer Bereich
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-278
Ansprechperson: Susanna Schattke
E-Mail-Adresse: schattke@studentenwerk.sh
Einkauf
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-241
Ansprechperson: Marco Bartsch
E-Mail-Adresse: bartsch@studentenwerk.sh
IT-Bereich
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–14.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-444
Ansprechperson: wechselnd
E-Mail-Adresse: informationstechnik@studentenwerk.sh
Datenschutz
Telefonsprechzeiten: Mo-Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-420
Ansprechperson: Angelika Sellentin
E-Mail-Adresse: datenschutz@studentenwerk.sh
Personalstelle (Administration)
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-152
Ansprechperson: Frank Bornhöft
E-Mail-Adresse: bornhoeft@studentenwerk.sh
Personalstelle (Zeiterfassungssystem)
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-243
Ansprechperson: Christiane Ehlers
E-Mail-Adresse: christiane.ehlers@studentenwerk.sh
Personalstelle (Bewerbungsmanagement)
Telefonsprechzeit: Mo–Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-231
Ansprechperson: Theresa-Marie Bolten
E-Mail-Adresse: bewerbung@studentenwerk.sh
Personalrat
Telefonsprechzeit: Mo-Fr 09.00–13.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-481
Ansprechperson: Axel Schlüter
E-Mail-Adresse: personalrat@studentenwerk.sh
HSG (Reinigung)
Telefonsprechzeit: Mo-Fr 07.00–14.00 Uhr
Telefonnummer: 0431 8816-225
Ansprechperson: Björn Baasch
E-Mail-Adresse: baasch.hsg@studentenwerk.sh
Ablauf psychologische Beratung per Video
Schritt für Schritt zur Videoberatung:
Bevor du eine Videoberatung in Anspruch nehmen kannst, ist es notwendig, dass du eine Einwilligungserklärung ausfüllst, unterschreibst und zurückschickst. Die Erklärung erhältst du von deinem/r Berater*in.
1. Du erhältst von deiner/m Berater*in einen Termin für die RED connect-Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Videoberatung.
2. Am Tag der Videosprechstunde wählst du dich ca. 5 Minuten vor dem Termin auf der Internetseite des Videodienstanbieters mit deinem Einwahlcode ein. Dies sollte möglich sein, ohne ein eigenes Benutzerkonto anlegen zu müssen.
3. Der Videodienstanbieter wird dich beim Einwählen nach deinem Namen fragen. Bitte gib diesen korrekt an. Nur so kann dein/e Berater*in dich richtig zuordnen.
4. Du wirst dann in das virtuelle Wartezimmer geführt. Sobald dein/e Berater*in zu der Videoberatung hinzukommt, kann deine Beratung beginnen.
5. Ist die Beratung beendet, meldest du dich von der Internetseite wieder ab.
BAföG
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Info-Seite für BAföG-Geförderte eingerichtet. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Das Wichtigste vorneweg:
Wenn ihr einen BAföG-Bescheid erhalten habt, dann bekommt ihr auch die dort ausgewiesene Förderung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Dass sich der Start der Vorlesungszeit verschoben hat, spielt keine Rolle.
Bitte denkt daran, dass ihr euer BAföG nur bis zum Ende des Bewilligungszeitraums erhaltet. Stellt rechtzeitig einen Folgeantrag!
Auch wichtig: Unsere Kolleg*innen im Amt für Ausbildungsförderung können wegen der Pandemie nur eingeschränkt arbeiten. Bitte habt Verständnis, dass sich das auch auf ihre Arbeit auswirkt.
Hinweis:
- Für BAföG-geförderte Studierende: Wenn eure Eltern wegen Jobverlusts oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, könnt ihr einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, und nicht mehr dasjenige des vorletzten Kalenderjahrs. Eure Chancen, mehr BAföG zu bekommen, steigen erheblich. Gegebenenfalls kommt auch ein Vorausleistungsantrag in Frage. Lasst euch dazu vom BAföG-Team beraten.
- Für jobbende Studierende, die bisher kein BAföG beantragt haben: Wenn euch der Nebenjob nun komplett wegbricht, könnt ihr einen BAföG-Antrag stellen. Gerade für Studierende interessant, die bisher lieber gejobbt haben, als eine vermeintlich geringe BAföG-Förderung abzurufen.
FAQs:
Häufig gestellte Fragen zu hochschulrechtlichen Sonderregelungen wegen der Corona-Pandemie mit Auswirkung auf das BAföG
Für wen gilt die um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit?
Die um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben und nicht beurlaubt waren (§ 103 Abs. 3 Hochschulgesetz Schl.-Holst. - HSG).
Bekomme ich dadurch länger BAföG?
Ja. Durch die verlängerte Regelstudienzeit verlängert sich auch die Förderungshöchstdauer (§ 15a Abs. 1 BAföG) um ein Semester. Wer das Ende der Förderungshöchstdauer zum Ende des Sommersemesters 2020 erreicht hatte, kann jetzt für das Wintersemester 2020/21 normal weitergefördert werden. Dazu ist natürlich ein Antrag erforderlich.
Brauche ich eine Bescheinigung der Hochschule über die verlängerte Regelstudienzeit?
Nein. Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt kraft Gesetzes für alle Studierenden an den Hochschulen in Schleswig-Holstein und wird vom Amt für Ausbildungsförderung automatisch beachtet. Nötig ist der Nachweis, dass im Sommersemester 2020 eine Einschreibung und keine Beurlaubung bestand (Studienbescheinigung).
Verschiebt sich auch der Vorlagezeitpunkt für den Leistungsnachweis?
Ja. Die verlängerte Regelstudienzeit hat zwar keinen Einfluss auf den Vorlagezeitpunkt für den Leistungsnachweis (§ 48 Abs. 1 BAföG). Jedoch hat Schleswig-Holstein gleichzeitig geregelt, dass die Hochschulen das Sommersemester 2020 für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht als Fachsemester werten (§ 103 Abs. 1 HSG). Das Sommersemester 2020 wird also im Rahmen des § 48 Abs. 1 BAföG nicht mitgezählt. Studierende, die zum Wintersemester 2020/21 ins 5. Fachsemester kommen, müssen daher den Leistungsnachweis erst zum Sommersemester 2021 vorlegen.
Muss mir die Hochschule wegen der Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 eine neue Studienbescheinigung ausstellen?
Nein. Die Fachsemesterzahl auf der Studienbescheinigung bleibt unverändert. Das Sommersemester 2020 zählt weiter als Fachsemester, wird jedoch hochschul- und ausbildungsförderungsrechtlich nicht als solches gewertet. Würden die Hochschulen die Fachsemesterzahl um ein Semester zurücksetzen und gleichzeitig die Regelstudienzeit für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöhen, würden der Ausfall des Sommersemesters 2020 doppelt kompensiert werden.
Ich habe für das Wintersemester 2020/21 bereits eine Ablehnung wegen des fehlenden Leistungsnachweises erhalten? Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Aufgrund der Gesetzesänderung hat sich die Rechtslage geändert. Der Antrag ist neu zu bescheiden (§ 53 BAföG). Ein neuer Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Ein Hinweis an die Sachbearbeitung kann die Bearbeitung jedoch beschleunigen, da wir die Fälle zunächst identifizieren müssen.
Ab dem Wintersemester 2020/21 ist der Unterrichtsbeginn an den Hochschulen verschoben worden. Bekomme ich deswegen erst später BAföG?
Nein. Zwar wird Ausbildungsförderung bei Erstanträgen erst ab dem Monat gewährt, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen haben (§ 15b Abs. 1 BAföG); das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jedoch bestimmt, dass die Förderung bei pandemiebedingten Unterrichtsverschiebungen schon ab Semesterbeginn zu leisten ist. Das gilt natürlich nur, wenn der Antrag rechtzeitig im Monat des Semesterbeginns gestellt wurde (§ 15 Abs. 1 BAföG). Weiterförderungsanträge sind von der Verschiebung nicht betroffen. Für diese gilt § 15 Abs. 2 Satz 1 BAföG, wonach Ausbildungsförderung für die Dauer der Ausbildung einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit gewährt wird.
Ich erziele im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zusätzliche Einnahmen. Ich habe gehört, diese werden nicht angerechnet. Muss ich sie trotzdem angeben?
Ja. Auch diese Einkünfte müssen angegeben werden. Jedoch gelten zusätzliche Einnahmen aus einer Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und deren sozialen Folgen seit dem 1. März 2020 aufgenommen oder aufgestockt wurde, für die Dauer dieser Tätigkeit nicht als Einkommen im Sinne des BAföG (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 BAföG). Welche Tätigkeiten systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, kann zum Beispiel § 19 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein entnommen werden. Neben Tätigkeiten im Gesundheitswesen zählen dazu unter anderem Tätigkeiten im Lebensmitteleinzelhandel, in Transport und Verkehr, in der Verwaltung, Lehrtätigkeiten und Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen. Reiche bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.
Die Regelung gilt nicht für Ausbildungsvergütungen, etwa Vergütungen von Pflichtpraktika oder für Medizinstudierende im PJ. Sie gilt auch nicht für das Einkommen von Eltern, Ehegatten/Lebenspartner*innen oder Geschwistern.
Ich habe noch keinen Bescheid erhalten, bekomme ich Geld?
Aufgrund der Corona-Pandemie kann das Amt für Ausbildungsförderung nur eingeschränkt arbeiten. Eingehende Anträge arbeiten die Kolleg*innen nach und nach ab. Wir möchten dich um Geduld bitten und darum, nicht telefonisch nach deinem Antrag zu fragen.
Wenn dir Förderung bewilligt wird, erhältst du natürlich auch dein Geld.
Kann ich auch einen unvollständigen Antrag auf BAföG einreichen?
Ja, das geht. Wichtig! Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben sein.
Auszahlungen können aber erst erfolgen, wenn vollständige Unterlagen bei uns vorliegen. Erst dann können wir deinen Antrag bearbeiten.
Wo kann ich meinen Antrag oder meine Unterlagen abgeben?
Wichtiges zum KfW-Kredit
Ab sofort können wir eure Rückmeldungen für das neue Semester wieder entgegennehmen. Bitte schickt uns dafür eure Unterlagen per Mail zu. Wir benötigen: das Nachweisprotokoll der KfW, eure Studienbescheinigung für das Sommersemester und eine Kopie eures Personalausweises (beidseitig).
Finanzielle Unterstützung für Studierende durch den KfW-Studienkredit (Corona-Hilfe des BMBF)
(Stand: 14.05.2020 – www.kfw.de)
Monatlich sind bis zu 650 Euro möglich – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.03.2021 werden keine Zinsen berechnet, danach gilt der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird (aktuell ca. 4,3 %).
Du hast schon einen KfW-Studienkredit?
Ab 01.05.2020 gelten für deine Auszahlungen 0 % Zinsen.
- Dein Kredit wird automatisch umgestellt. Du musst nichts beantragen oder ändern.
- Du erhältst die erste volle Auszahlung ohne Zinsabzug am 01.06.2020.
Du hast noch keinen KfW-Studienkredit?
Ab dem 08.05.2020 können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0 % erhalten.
- Der neue Zinssatz gilt bis zum 31.03.2021 für alle Auszahlungen aus dem Kredit.
- Die Zinsen übernimmt in dieser Zeit das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
- Ab dem 01.04.2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird.
- Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
Neu ab 01.06.2020: KfW-Studienkredit auch für alle internationalen Studierenden
- Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 01.06.2020 beantragen.
Voraussetzung: Du bist an einer deutschen Adresse gemeldet. - Die erste Auszahlung kannst du zum 01.07.2020 erhalten.
- Die Ausweitung auf alle internationalen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.
Finde heraus, ob du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst: Zum Vorab-Check
Nutze den Tilgungsrechner der KFW um die Zinsbelastung ab dem 01.04.2021 einschätzen zu können.
Die Sozialberatung kann dich ausführlich zur Studienfinanzierung und zum Studienkredit beraten.
Studienfinanzierung
Bei Fragen kannst du auch unsere Sozialberatung kontaktieren.
Bekomme ich als studentische*r Mitarbeiter*in Kurzarbeitergeld?
I.d.R. nein, nur wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Weitere Arbeitsrechtliche Erläuterungen hat die DGB Jugend zusammengestellt.
Wo bekommt man im Notfall Geld?
Was muss ich beachten, wenn ich einen Studienkredit beantragen möchte?
Hole verschiedene Angebote ein und vergleiche diese sorgfältig. Achte auf die Voraussetzungen für einen Studienkredit der jeweiligen Anbieter*innen, die Bearbeitungsgebühren, die Zinshöhe und Rückzahlungsmodalitäten. Außerdem solltest du dich gut über eventuelle Zusatzkosten, die auf dich zukommen könnten, informieren.
Wo finde ich aktuell einen Job?
Derzeit suchen vor allem Supermärkte, große Online-Anbieter und die Landwirtschaft (Erntehelfer) neue Arbeitskräfte.
Infos zum Arbeiten während der Corona-Pandemie
Ich wurde bekündigt/ bekomme keine Arbeitseinsätze mehr. Was soll ich tun?
Als Arbeitnehmer*in hat man einen Kündigungsschutz. Es ist zu klären, ob der Arbeitgeber dich trotzdem weiter bezahlen muss. Um seine Rechte zu erfahren, kann man sich z.B. an den Betriebsrat des Unternehmens wenden.
Ich kann nicht arbeiten, da ich an Corona erkrankt bin/in Quarantäne bin. Muss mein Arbeitgeber mich weiter bezahlen?
In jedem Fall muss der Arbeitgeber informiert werden. Wenn du ein ärztliches Attest hast oder eine offizielle Anordnung zur Quarantäne vom Gesundheitsamt erhalten hast, muss dein Arbeitgeber Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen leisten.
Habe ich bei Jobverlusten oder ausbleibenden Lohnzahlungen aktuell Anspruch auf ALG II-Leistungen?
Nein, du hast aktuell nicht pauschal Anspruch auf ALG II-Leistungen. Vollzeitstudierende sind in der Regel von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Ausnahmen bestehen in nur wenigen Fällen so zum Beispiel:
- Im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft/Kindererziehung oder bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung/Beeinträchtigung. Wichtig ist, dass in der Beurlaubung aufgrund der genannten Gründe keinerlei Studienaktivitäten erbracht werden, da sonst die ALG II Leistungen gefährdet sind und rückgefordert werden können. Darüber hinaus müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt sein. Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, kannst du gern telefonisch mit der Sozialberatung erörtern.
- Im Teilzeitstudium aufgrund von Schwangerschaft bzw. Kindererziehung und bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Auch hier gibt es einiges zu beachten und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Lass dich von der Sozialberatung beraten.
- In Härtefällen, z.B. bei unverschuldetem Wegbrechen der Finanzierung und weit fortgeschrittenem Studium können Leistungen als Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter geprüft werden.
- Mehrbedarfsansprüche bei bestimmten Leistungsberechtigten nach § 21 SGB II
Habe ich bei Jobverlusten oder ausbleibenden Lohnzahlungen aktuell Anspruch auf Wohngeld ?
Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld bleiben gleich. Wer aktuell aufgrund von Jobverlust oder ausbleibenden Lohnzahlungen keine Einkünfte hat, ist nicht automatisch berechtigt Wohngeld zu beantragen. Die Grundvoraussetzung einer BAföG-Ablehnung „dem Grunde nach“ und die Prüfung der Deckung der monatlichen Lebenskosten bleibt bestehen.
Ich bin neben dem Studium selbständig/freiberuflich tätig und habe durch die behördlichen Anordnungen meine Aufträge verloren oder kann diese nicht ausführen. Habe ich Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht zum Teil sehr drastische Maßnahmen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen und deren Behandlung zu erleichtern. Maßnahmen können z.B. Tätigkeitsverbote oder Quarantänemaßnahmen sein. Konkrete behördliche Tätigkeitsverbote oder behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen gegen eine Person, von der im Einzelfall eine Ansteckungsgefahr ausgeht, können einen Entschädigungsanspruch nach dem IfSG auslösen.
Achtung: freiwillige Quarantäne löst z.B. keinen Entschädigungsanspruch aus. Nach § 56 Abs. 2 IfSG bemisst sich die Entschädigung nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Bei Selbständigen bemisst sich die Entschädigung auf 1/12 des monatlich verdienten Nettoeinkommens (Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit). Selbständige, die durch eine Maßnahme nach IfSG einer Existenzgefährdung ausgesetzt sind, können während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet bekommen. Sollte der Betrieb schließen müssen, wird für die Dauer der Maßnahme nach IfSG zusätzlich Ersatz für die in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang erbracht.
Entschädigungen gibt es nur auf Antrag und es gelten sehr kurze Antragsfristen! Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung (Quarantäne) bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Was kann ich noch machen, wenn ich gerade meine Krankenversicherung, Miete, Handyrechnung etc. aufgrund von fehlenden Lohnzahlungen/Jobs gerade nicht zahlen kann?
Melde dich aktiv z.B. bei deiner Krankenversicherung, Wohnungsvermietung, Handyvertragsunternehmen, dem Rundfunkbeitrag etc., solltest du Zahlungen aktuell nicht leisten können. Bitte um eine Stundung der Beiträge und ggf. um eine Mahnsperre. Sollte es dir möglich sein, könntest du anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann.
Was muss ich zum Notfall-KIZ wissen?
- Für Neuantragstellungen in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 ist bei der Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens der Eltern nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich. In diesen Fällen wird Vermögen gemäß § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Regel nicht berücksichtigt.
- In sogenannten Bestandsfällen, bei denen der Bewilligungszeitraum vor dem 1. April 2020 begonnen hat, kann im April oder Mai 2020 einmalig während des laufenden Bewilligungszeitraums ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Bei der Überprüfung ist abweichend von § 6a Absatz 8 Satz 1 BKGG als monatlich zu berücksichtigendes Einkommen der Eltern nur das Einkommen aus dem Monat vor dem Überprüfungsantrag zugrunde zu legen.
- Für sogenannte Bestandsfälle, in denen der höchstmögliche Gesamtkinderzuschlag bezogen wird und der sechsmonatige Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 endet, wird der Bewilligungszeitraum von Amts wegen einmalig um weitere sechs Monate verlängert. Damit soll erreicht werden, dass Leistungen möglichst ohne Unterbrechung gewährt werden können.
- Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil des Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020.
Informationen des BMFSFJ zum Notfall-KiZ findest du hier: www.notfall-kiz.de
Anträge können online bei der Familienkasse gestellt werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Überbrückungshilfen der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
The “Bundesministerium für Bildung und Forschung“ (short: BMBF, Federal Ministry of Education and Research) provides grants of 100 million euros altogether for students, who can demonstrate, that they suffer severe hardship as a result of COVID-19.
Härtefalldarlehen des Studentenwerks SH
Für Studierende, die wegen der Corona-Pandemie ihren Job verloren haben oder nur noch in sehr geringem Umfang ausüben können, ist jetzt ein großer Teil oder sogar die gesamte Studienfinanzierung entfallen. In dieser Notsituation kann ein Antrag auf das Corona-Härtefalldarlehen gestellt werden. Die Beantragung ist sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende möglich!
Der Darlehensfonds soll in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums ermöglichen. Der Fonds speist sich aus eigenen Mitteln des Studentenwerks SH sowie Notfallmitteln des Landes SH. Studiendarlehen können Studierende erhalten, die an einer im Studentenwerksgesetz genannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind.
Am Freitag, 17.4. konnten die ersten Gelder aus dem durch das Land um 100.000 € aufgestockten Darlehensfonds für in Not geratene Studierende bewilligt werden. In den Wochen seitdem konnten wir bereits 40 Studierende mit Härtefalldarlehen unterstützen. Dabei waren 50% der Antragsteller*innen internationale Studierende. Durchschnittlich erhalten die Studierenden 580 € pro Monat für 3 Monate. Zurzeit können noch Anträge gestellt werden.
Die Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn keine Finanzierungsalternativen wie Rücklagen/Ersparnisse oder andere Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bitte prüfe, ob du den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen kannst: Webseite zum KfW-Kredit
Wichtige Informationen zum KfW-Studienkredit findest du hier bei uns.
Für wen ist das Darlehen gedacht?
Studierende, die durch die Corona-Krise akut, unverschuldet und vorübergehend einen großen Teil oder ihre gesamte Studienfinanzierung verloren haben und ihre Lebenshaltungskosten nun nicht mehr decken können.
Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt der Geschäftsführerin des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Sie bedient sich zur Vorbereitung einer Entscheidung eines Vergabeausschusses, der aus vier vom Vorstand des Studentenwerks zu bestellenden Mitgliedern besteht. Hiervon müssen mindestens zwei Studierende sein. Der Ausschuss tritt in dieser Ausnahmesituation zunächst vierzehntägig zusammen. Er berät über die eingegangenen Anträge und legt der Geschäftsführerin eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung vor. Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von festgelegten Richtlinien.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfonds besteht nicht.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 735 €.
Bei der Beratung über die Anträge wird entsprechend den Richtlinien der individuelle Bedarf berücksichtigt (zum Beispiel die mit höheren Kosten verbundene freiwillige Krankenversicherung, die tatsächlichen Wohnkosten), aber auch andere Einkünfte (zum Beispiel Unterstützung durch die Eltern oder Erwerbseinkommen) werden mit angerechnet. Zurzeit können monatlich regelmäßig maximal 735 € gezahlt werden (auch wenn der nachgewiesene Bedarf tatsächlich höher ist).
Wie lange kann man ein Darlehen erhalten?
Das Härtefalldarlehen wird i.d.R. für 3 Monate gewährt.
Müssen Sicherheiten erbracht werden?
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft wünschenswert. Als Bürge/Bürgin können nur Personen in Frage kommen, die über regelmäßiges Einkommen verfügen, die eine Rückzahlung in den vertraglich vorgesehenen Raten ermöglicht. Die Bürgschaft ist für das Härtefalldarlehen aber keine Voraussetzung!
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach Beendigung des Studiums. Die monatlichen Raten betragen mindestens 105 €.
Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen über den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhältst du in der Sozialberatung des Studentenwerks.
In einem Gespräch kann dann in der Regel schon geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Gewährung gegeben sind, beziehungsweise, ob es andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Studieren mit Kind
Studium und Kind während der Corona-Pandemie gerecht zu werden, ist eine große Herausforderung. Wir haben dir hier ein paar Tipps gesammelt, die dir vielleicht bei der Bewältigung helfen. Außerdem findest du einige Beschäftigungstipps für dein Kind.
Tipps
1. Struktur schaffen
Gib deiner Woche und deinem Tag eine Struktur. Notiere genau, wann wer was machen soll. Wann ist Zeit fürs Studium, wann wird gegessen, gespielt? Die Struktur hilft nicht nur dir, sondern gibt auch deinem Kind eine Orientierung. Notiere nicht nur deine Aufgaben, sondern auch die deines Kindes. Wann ist Zeit für Schulaufgaben oder die Erledigung einer kleinen Aufgabe im Haushalt? Natürlich sollte auch Zeit zum Toben und Spielen eingeräumt werden. Schon die Erstellung des Plans kannst du gemeinsam mit deinem Kind zu einem Event machen.
2. Plane Pausen
Nicht nur du, sondern auch dein Kind braucht Pausen. Nehmt euch also in Phasen, in denen ihr lernt oder Schulaufgaben löst, auch Zeit, um einmal zu entspannen.
3. Schichtdienst einführen
Wenn es dir möglich ist, dann wechsle dich in der Betreuung mit deinem/r Partner/in ab. Während du lernst, kümmert sich dein/e Partner/in um euer Kind. Danach tauscht ihr.
4. Gemeinsame Zeiten
In deinem Plan solltest du die gemeinsame Familienzeit nicht vergessen. Als Familie einen Spaziergang machen, gemeinsam kochen oder auf der Couch faulenzen.
5. Entdecke neue Zeiten zum Lernen
Um deinen Alltag zu entlasten, kannst du den Morgen oder den Abend zum Lernen nutzen, wenn dein Kind schläft.
6. Regeln sind da, um gebrochen zu werden
Es wird nicht immer alles nach Plan laufen und das ist gar nicht schlimm. Jetzt ist die Zeit, die eigenen Ansprüche herunterzuschrauben. Du möchtest mit deinen Kindern im Schlafanzug Eis zum Mittag essen? Mach es zu einem besonderen gemeinsamen Erlebnis. Am nächsten Tag könnt ihr euch wieder an die Regeln halten.
Beschäftigungsideen
Übersicht über Online-Gesellschaftsspiele (WDR)
Hörspiele für Kinder (ARD Audiothek)
Bastelideen und Rezepte (GEOlino)
Bastelanleitungen (Geschwister Löwenstein)
Studentisches Wohnen
Ich bin bereits eingezogen, wurde jedoch von meiner Heimathochschule oder Heimatland aufgefordert zurückzukommen. Was muss ich jetzt beachten?
Tipps der psychologischen Beratung
Durch die aktuelle Corona-Situation mit ihren vielen einschränkenden Maßnahmen befinden wir uns in einem Ausnahmezustand, der bei vielen Menschen Verunsicherung auslöst. Die häusliche Isolation stellt für einige Menschen eine Herausforderung im positiven Sinne dar, andere Menschen erleben die Situation als sehr belastend.
Wir möchten euch mit den folgenden mentalen und Verhaltensstrategien Rückenwind geben, die Situation (auch) als Chance zu betrachten, neue Verhaltensweisen auszuprobieren und Gewohnheiten zu entwickeln, die eure psychische Gesundheit auch über die Coronakrise hinaus stabilisieren können.
Hilfreiche Navigationstipps durch die Krise
Schaffe dir eine Tagesstruktur, die an die aktuelle Situation angepasst ist! Dies baut innere Sicherheit auf. Strukturiere deinen Tag bereits am Vorabend im Sinne eines „Baukastenprinzips“. Achte dabei darauf, aktivierende Phasen mit entspannenden abzuwechseln. Durch eine aktive Gestaltung des Tages mit genauer Planung erleben wir das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Damit können wir Gefühlen von Kontrollverlust und Angst vorbeugen und stattdessen positive Gefühle von Freude, Lust und Zufriedenheit hervorrufen.
Schaffe dir eine Tagesstruktur mit folgenden selbstfürsorglichen Anteilen:
- Plane Bewegung in deinen Alltag ein.
Etabliere eine Yoga-Morgenroutine! Fange an zu jonglieren! Lege Musik ein und tanze!
Es finden sich viele kostenlosen Video-Anleitungen im Internet oder als App. - Achte darauf, deine Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken und Schlafen zu erfüllen.
Bereite dir eine schmackhafte Mahlzeit zu, die du in deiner Kindheit gerne gegessen hast! Probiere ein neues Rezept aus! - Mache Dinge, die dir Lust, Freude und Sinnlichkeit bereiten. Sei achtsam gegenüber deinem Körper und deiner Seele!
Kultiviere das Hygge-Prinzip! Schaffe Rückzug auf die einfachen Dinge! Mach es dir gemütlich und nimm dir Zeit für eine Tasse Tee! Steige in die Badewanne! Fahre ans Meer und sammle Steine! - Öffne dich neuen Dingen! Werde kreativ! Gehe Projekte an, die du immer schon mal machen wolltest oder schon lange nicht mehr gemacht hast.
Hole deine Trompete aus dem Schrank und musiziere! Räume die Zimmer um und gib deiner Wohnung einen neuen Style!
- Nutze die einmalige Chance, deine „freien Tage“ im Sinne einer optimalen Prüfungsvorbereitung zu strukturieren.
Erkunde, wann und wie du gut und konzentriert arbeiten kannst! Probiere neue Lerntechniken aus, zum Beispiel Loci-Methode, Bilder-/Geschichtentechnik. - Drücke dich aus!
Schreibe Tagebuch, Texte oder Briefe! Schreibe Menschen, denen du längst deinen Dank ausgedrückt haben wolltest!
Wenn aus der Situation des Alleinseins das Gefühl von Einsamkeit entsteht:
- Kultiviere bewusst Selbstfürsorgerituale: Schaffe Gewohnheiten, die dir gut tun!
- Belebe bestehende soziale Kontakte trotz Isolation!
Überlege, wann du dich bei wem auf welche Art melden möchtest! Welche Kontakte tun dir gut? Schaue online Filme und video-chatte mit anderen dabei! Skype mit deiner Familie! - Erweitere deine sozialen Kontakte! Nimm dir eine Aktivität vor, bei der ein neuer Kontakt entstehen könnte! Nutze hierfür Plattformen im Internet.
Gehe für eine*n Nachbar*in einkaufen! Suche dir eine*n Sprachtandempartner*in, mit dem*r du telefonisch eine Fremdsprache erlernst! Biete deine Hilfe im Ehrenamtsbüro an! - Versuche, dem „Alleinsein“ etwas abzugewinnen! Baue innere Bilder auf, die dem aktuellen kontaktarmen Zustand einen positiven Rahmen geben können.
Begib dich in deiner Vorstellung auf eine einsame schöne Insel! Visualisiere die Idee von innerer Einkehr in einem Kloster! Begib´ dich auf eine Forschungsreise!
Wenn alles zu eng wird und Streit entsteht - Hilfestellung bei „Dichtestress“:
- Plane gemeinsame Zeiten mit deinen Mitbewohner*innen!
Kultiviere verbindende Rituale, wie gemeinsames Mittagessen oder gemeinsames Filme schauen! - Schaffe aber auch bewusst Zeiten nur für dich alleine! Erlaube Dir, „Corona-Auszeiten“! Ziehe dich zurück!
Gehe eine Runde um die Häuser spazieren! Setzte dich auf den Balkon oder ans geöffnete Fenster! Kommuniziere dieses Bedürfnis! - Vermeide (oder vertage) Grundsatzdiskussionen! Sei nachsichtig mit dir und anderen! Finde eine Balance zwischen dem Ansprechen von eigenen Bedürfnissen und der Konfrontation bei Problemen!
- Überführe psychische Anspannungszustände in Bewegung.
Lege Musik ein und tanze! Putze die Fenster! Mach‘ einen Kopfstand!
Hilfe bei häuslicher Gewalt:
- In akuten Bedrohungssituationen: Polizeinotruf 110
- Unterstützung und Beratung durch das „Hilfetelefon“: telefonisch, per Mail, per Chat (Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben)
www.hilfetelefon.de
kostenfreie Telefonnummer: 08000-116016 - Unterstützung durch professionelle Fachberatungsstellen in SH:
www.frauennotruf-kiel.de/
www.maennerberatung-sh.de/
… oder melde dich bei uns in der psychologischen Beratung des Studentenwerks Schleswig-Holstein.
Wir unterstützen dich gerne!
Aktuell beraten wir telefonisch oder per Video, aber hoffentlich bald auch wieder persönlich vor Ort, an unseren Standorten in Kiel, Lübeck und Flensburg.
Psychologische Beratung am Standort Kiel
Telefonsprechzeiten: montags und mittwochs 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Telefon: 0431-8816-325)
oder Kontakt per Mail unter: psychologen.ki@studentenwerk.sh
Psychologische Beratung am Standort Flensburg
Telefonsprechzeiten: montags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Telefon: 0461-805-1944)
oder Kontakt per Mail unter: psychologe.fl@studentenwerk.sh
Psychologische Beratung am Standort Lübeck
Kontakt per Mail unter: psychologin.hl@studentenwerk.sh
Die psychologische Beratung in Lübeck ist zurzeit nur per Mail erreichbar. Ihr könnt aber gerne die Telefonsprechzeiten in Kiel in Anspruch nehmen.
Erfolgreiches Selbstmanagement im Corona-Semester
Onlineseminare, Kontaktbeschränkungen, Zuhause bleiben: In diesem Semester ist vieles anders. Wie es dir mit einem guten Selbstmanagement trotzdem gelingt, im Studium wunschgemäß voranzukommen:
Setze dir Ziele für dein Studium
Grundsätzlich solltest du dir immer wieder vergegenwärtigen, warum du deine Studienrichtung gewählt hast und wohin die Reise für dich gehen soll. Sind der Studienabschluss und die damit verbundene berufliche Perspektive für dich attraktiv, so wird es dir leichter fallen, dich zum Lernen zu motivieren. Male dir aus, wie es sein wird und worauf du dich ganz besonders freust, wenn du deinen Studienabschluss geschafft hast.
„Und als sie das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sich ihre Anstrengungen“ (Zit. Mark Twain)
Bleibst du stattdessen auf dein Ziel fokussiert, sparst du viel unnötige Arbeit.
Verschaffe dir einen Überblick und setze dir realistische Ziele für das Semester
Du selbst bestimmst und entscheidest, welche Leistungen und Prüfungen du in diesem Semester erbringen möchtest. Lege fest, was dafür bis wann erforderlich ist. Behalte immer deine Semesterziele im Blick und teile die großen Themen in kleine tägliche Lernportionen auf.
Versuche dabei realistisch zu bleiben und dich nicht zu überfordern. Die Krisenzeit momentan ist für alle nicht leicht und es ist vollkommen okay und normal, wenn du nicht so konzentriert und gut arbeiten kannst wie gewöhnlich.
Bestimme deine Tagesstruktur und lege Alltagsroutinen fest
(Beachte hierfür bitte auch die Tipps der psychologischen Beratung!)
Gewohnte Abläufe funktionieren nach einiger Zeit fast automatisch. Mache dir das zunutze!
Lege für dich fest:
Wann gehst du schlafen und wann stehst du auf?
Wann beginnt dein Arbeitstag/ deine Lernzeit für das Studium und wann endet sie?
Sorge in deiner Zeitplanung gut für dich und gebe auch deinen Essenszeiten und deiner Freizeit genügend Raum: Bleib mit Freunden, Kommiliton*innen und Angehörigen aktiv per Telefon, Chat oder Videochat in Kontakt. Sich sozial eingebunden zu fühlen, ist ein wichtiges Grundbedürfnis und sorgt für dein Wohlbefinden.
Plane dir genügend Zeit für Bewegung ein, um Stress und Ängste abzubauen. Besonders Ausdauersport ist dafür gut geeignet.
Deine Konzentrationsfähigkeit kannst du mit Entspannungs-/ Meditations-/ oder Achtsamkeitsübungen steigern. Dafür reichen oft schon 10-20 Minuten Übung am Tag aus. Auf unser Facebook und Instagramseite findet du einige Übungen. Außerdem gibt es zahlreiche Tutorials im Internet. Probiere es einfach einmal aus!
Lege Lernzeiten fest
Berücksichtige beim Festlegen der Arbeitszeit deine persönliche Leistungskurve. Das Onlinestudium birgt dabei Chancen, weil du deinen Arbeitstag ohne Unterbrechungen von Präsenzveranstaltungen und Wegezeiten noch besser an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen kannst.
Beachte: Nach 6 Stunden konzentriertem Arbeiten sinkt die Leistung drastisch, also begrenze deine Lernzeit realistisch.
Du kannst effektiver lernen, wenn du für ausreichend reizarme Pausen sorgst (günstig: nach 30 Min Lernen > 5 Min Pause >nach 90 Min Lernen > 15 Min Pause > nach 90 Min Lernen > 1-2 Std lange Pause, usw…)
Reizarme Pause meint: Lass dein Gehirn in Ruhe den neuen Lernstoff verarbeiten, vermeide alles, was erneut Denkleistung erfordert. Also kein Handy, E-Mails, Serien gucken. Routinetätigkeiten wie Kochen, Aufräumen oder Spazierengehen sind hingegen kein Problem!
Idealerweise halte dir in deiner Zeitplanung mindestens einen ganzen Tag in der Woche zur Erholung frei.
Fülle die geplanten Lernzeiten mit Inhalten
Plane die Aufgaben/ Themen deiner Lernintervalle vor Arbeitsbeginn, am besten schon am Abend des Vortages.
Visualisiere unbedingt deine Lernfortschritte! Z.B., indem du Arbeitseinheiten im Zeitplan abhakst oder einen Post-it Zettel pro erledigter Lerneinheit zerknüllst und in einem Glas sammelst. Wenn du siehst, wie sich das Glas füllt und wie du weiterkommst wird dich das motivieren, du wirst dich kompetent fühlen und (zu Recht) stolz auf dich sein!
Rituale erleichtern das Lernen
Rituale und Alltagsroutinen helfen deinem Gehirn, sich auf die Denkarbeit einzustellen bzw. wieder abzuschalten.
Installiere dir Rituale
Dies könnten z.B. sein:
Zum Arbeitsbeginn (um in den Lernmodus umzuschalten):
festgelegten Zeitpunkt für Arbeitsbeginn einhalten
Ziel und Sinn deutlich machen
Arbeitskleidung anziehen (besser Businesskleidung als Jogginghose!)
Arbeitsplatz vorbereiten: Achte auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Manchmal hilft da schon ein Tuch, welches du mit Beginn deiner Freizeit über dem Schreibtisch ausbreitest.
Lernunterlagen zu recht legen, bestimmten Lernstift bereitlegen, lüften, Störungen abstellen (Handy aus dem Zimmer verbannen), „Lerntee“ kochen, …
Bringe dich in eine gute Stimmung! Dies ist besonders wichtig, denn die guten Gefühle verknüpfen sich in deinem Gehirn mit dem Lernstoff. Wenn du in der Prüfung diesen Lernstoff wieder abrufst, so kommen auch die guten Gefühle wieder.
Spiele dafür z.B. bei der Vorbereitung deinen persönlichen Powersong laut ab oder tanze oder …
Beim Lernen
Achte darauf, dass du deine festgelegten reizarmen Pausen einhältst, um deine Konzentrationsfähigkeit zu erhalten.
Zum Arbeitsende (um in den Freizeitmodus umzuschalten)
festgelegten Zeitpunkt für Arbeitsende einhalten
Entspannungsmusik abspielen
Freizeitkleidung anziehen
Schreibtisch ggf. abdecken
Sich für den erfolgreichen Tag auf die Schulter klopfen und die verdiente Freizeit genießen. :-)
Bei weiteren Fragen, benötigten Arbeitshilfen oder auch auftretenden Schwierigkeiten sind wir gerne telefonisch oder per Video für euch da! Vereinbart einfach einen Termin!
Medizinische Infos
Welche Symptome sind typisch für das neue Coronavirus?
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus führt der WHO zufolge zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten und Abgeschlagenheit, in China wurden bei einigen Patienten auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost berichtet. Einige Betroffene litten an Übelkeit, einer verstopften Nase und Durchfall.
Was tue ich, wenn ich Symptome bei mir bemerke?
Du kannst dich beim Patiententelefon 116117 melden oder telefonisch deine Ärztin oder deinen Arzt kontaktieren. Dort wird man dich beraten und das weitere Vorgehen mit dir besprechen.
Was soll ich tun, wenn ich in einem Risikogebiet war?
Zum Stand 15. Juni 2020, 13.00 Uhr gelten laut Robert Koch-Institut (RKI) nachfolgende Länder als Risikogebiet: Liste der Risikogebiete
Wenn du dich in einem Risikogebiet aufgehalten hast, gelten zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens besondere Maßnahmen für Ein- und Rückreisen nach Schleswig-Holstein:
Rückreisende, die sich im Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich auf direktem Weg nach Hause begeben und unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Rückreisende müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Hier gelten Ausnahmen, zum Beispiel:
- das Vorweisen eines negativen Corona-Tests
- Personen, die nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
- Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
- Personen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben
- Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen
- Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.
Weitere Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt angeordnet bzw. informiert dieses darüber.
Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen solltest du dich telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.
An wen wende ich mich, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Wenn du persönlichen Kontakt zu einer Person hattest, bei der der neue Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, solltest du dich unverzüglich an dein zuständiges Gesundheitsamt oder an das Patiententelefon unter 116117 wenden. Das gilt auch, wenn du keine Krankheitsanzeichen hast.
Datenbank der Gesundheitsämter
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind?
Wenn du innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickelst, solltest du zunächst eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren. Weise in dem Gespräch auf deine Reise hin und bespreche das weitere Vorgehen, bevor du dich in eine Arztpraxis begibst. Zudem solltest du unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben sowie die Husten- und Niesetikette und eine gute Handhygiene beachten.
Was kann ich tun, um mich zu schützen?
Am besten schützt du dich, wenn du gängige Hygieneregeln beachtest:
1) Einhalten der Husten- und Niesetikette
Halte beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehe dich weg. Benutze ein Taschentuch oder halte die Armbeuge vor Mund und Nase.
2) Gute Handhygiene
Wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände. Beim gründlichen Händewaschen halte die Hände erst unter fließendes Wasser und reibe sie dann von allen Seiten mit Seife ein. Lasse dir dabei ruhig 20 bis 30 Sekunden Zeit. Danach wasche dir die Hände unter fließendem Wasser ab und trockne sie.
3) Abstand zu Erkrankten
Zu Erkrankten solltest du ein bis zwei Meter Abstand halten.
Die zehn wichtigsten Hygienetipps findest du hier auf einem Plakat.