Studieren mit Kind
In Deutschland liegt der Anteil an Studierenden im Erststudium, die gleichzeitig Eltern sind, bei etwa 6 %. Die Vereinbarkeit von Studium, Kinderbetreuung und häufig auch Erwerbstätigkeit stellt eine besondere Herausforderung dar.
Dass sich der Studienverlauf komplizierter gestaltet als bei kinderlosen Kommilitoninnen/Kommilitonen, liegt zum einen nahe, wurde aber auch in der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2016) erneut statistisch belegt: Während der Anteil Studierender ohne Kind, die ihr Studium in Teilzeit absolvieren, bei 2 % liegt, sind es bei den studierenden Eltern 10 %.
Nutze das Beratungsangebot der Sozialberatung, um dich in deiner individuellen Situation unterstützen zu lassen:
- Wie kann ich Studium und Kindererziehung vereinbaren?
- Wie verändern sich meine Studienfinanzierung und Wohnsituation?
- Bin ich bereit, eine Verlängerung des Studiums zu akzeptieren?
- Welche finanziellen Hilfen kann ich erwarten?
- Wo bekomme ich Hilfe?
Regelmäßige Termine, wie das Familien-Frühstück, findest du unter Veranstaltungen. Wenn wir weitere wichtige Informationen und Termine für dich haben, findest du sie unter „Aktuelles“.
Eine ausführliche Übersicht über Beratungsangebote und Anlaufstellen an deinem Hochschulstandort, über finanzielle Hilfen, rechtliche Grundlagen und Informationen zur Kinderbetreuung findest du auch in unserer Broschüre „Studieren mit Kind“ (PDF).
Übrigens: Unser Beratungszentrum in der Mensa II in Kiel ist ein offizieller "stillfreundlicher Ort" der Stadt Kiel.
Wickelplätze
In den Mensen stehen dir Wickelplätze zur Verfügung.
Geburtsbeihilfe
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein gewährt studierenden Müttern und Vätern auf Antrag nach der Geburt eine Beihilfe in Höhe von 130 Euro zu den Aufwendungen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung. Die Beihilfe ist als Unterstützung bei einer besonderen Bedürftigkeit gedacht. Diese Leistung wird aus den Sozialbeiträgen der Studierenden gezahlt, deshalb bitten wir dich, vor Antragstellung selbst zu prüfen, ob du auf die Geburtsbeihilfe des Studentenwerkes angewiesen bist oder über ein ausreichendes Einkommen, Vermögen oder über Rücklagen verfügst, um die notwendigen Anschaffungen zu tätigen.
Die Beihilfe ist innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt zu beantragen. Neben dem ausgefüllten Antrag sind die Kopie der Geburtsurkunde und die Studienbescheinigung für das Semester der Geburt beizufügen. Beantragt ein Student die Beihilfe für sein Kind und ist nicht auf der Geburtsurkunde als Vater benannt, ist ein Vaterschaftsnachweis einzureichen.
Informationen und Antragsformulare erhältst du über die Sozialberatung oder als Download: Geburtsbeihilfe-Antrag (pdf)
Ess- und Spielecken
Kinder sind in den Mensen des Studentenwerkes herzlich willkommen. In den Mensen stehen kindgerecht gestaltete Spiel- und Essecken sowie Hochstühle für die kleinen Gäste zur Verfügung.
Außerdem unterstützt das Studentenwerk Schleswig-Holstein Studierende mit Kindern mit einem kostenlosen Studi-Kinderteller.
Bis zum Alter von sechs Jahren gibt es in unseren Mensen eine kostenlose Kindermahlzeit aus dem Hauptangebot. Hierfür ist der Studi-Kinderteller-Ausweis an der Ausgabe und Kasse vorzulegen. Den Antrag für den Kinderteller findest du hier.
Wohnheimplätze
In einigen Wohnheimen stehen Familienwohnungen zur Verfügung. Weitere Informationen findest du unter Wohnen.
Beurlaubung
Die Beurlaubung vom Studium ist durch die Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschulen geregelt. Sie erfolgen durch das Vorliegen wichtiger Gründe wie:
- eigene Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich)
- Studienaufenthalt im Ausland
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Kinderbetreuung
Anträge sind bis zum Rückmeldeschluss des jeweiligen Semesters einzureichen, spätestens aber bis zum Vorlesungsbeginn. In Ausnahmefällen kann die Beurlaubung auch noch bis zu zwei Monate nach Vorlesungsbeginn erfolgen, wenn in dieser Zeit ein wichtiger Grund eingetreten ist.
Die Dauer der Beurlaubung aus Gründen der Kindererziehung ist analog zur Elternzeit (bei Arbeitnehmern/innen) zu bemessen: Die Beurlaubung kann während der Schwangerschaft erfolgen und nach der Geburt nochmals einen Zeitraum von drei Jahren/sechs Semestern umfassen.
Für Anträge und Beratung ist das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule zuständig; für Ausländer/Innen das akademische Auslandsamt der Hochschule.
Bitte vorher erfragen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen!
Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten als Mitglied der Hochschule. Das heißt: In dieser Zeit können keine Leistungsnachweise erbracht oder Prüfungen absolviert werden. (Unter Umständen sind Ausnahmen möglich, dies muss mit dem zuständigen Prüfungsamt geklärt werden.) Urlaubssemester zählen demzufolge auch nicht als Fachsemester.
Durch die Beurlaubung wird die Ausbildung unterbrochen. Das kann Auswirkungen haben, falls du zum Beispiel noch unter 25 Jahre alt bist und deine Eltern Kindergeld erhalten, würde in der Zeit der Beurlaubung dieser Anspruch wegfallen.
Urlaubssemester |
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Vorteile |
Nachteile |
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Finanzielle Hilfen
Die folgende Aufstellung stellt lediglich eine grobe Übersicht dar. Lass dich unbedingt persönlich beraten!
Eine gute Übersicht über relevante Themen und praktische Funktionen wie den „Elterngeldrechner“, findest du auf der Seite des Bundesministeriums: Familien-Wegweiser.de
Leistungen für Schwangere, studierende Eltern und Kinder – 2018
Leistungen für die Studentin in der Schwangerschaft:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (SGB II)
- Einmalleistungen (SGB II)
- Leistungen der Stiftung Mutter und Kind (nach Einzelfall)
- gegebenenfalls Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist, falls erwerbstätig und selbst Mitglied einer Krankenversicherung (auch bei geringfügigen Jobs)
Leistungen für die alleinerziehende Studentin nach der Geburt
1.) Beurlaubt
- Regelleistung (SGB II)
- Mehrbedarf (SGB II)
- Elterngeld (mind. 300 €)
- gegebenenfalls Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist
2.) Nicht beurlaubt
- gegebenenfalls BAföG
- Falls BAföG-Bezug: Kinderbetreuungszuschlag 140 €
- Mehrbedarf (SGB II)
- Elterngeld (mind. 300 €)
- gegebenenfalls Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist
- gegebenenfalls Wohngeld für den eigenen Mietanteil
Leistungen für das Kind
- Kindergeld
- gegebenenfalls Kinderzuschlag (abhängig vom Einkommen)
- Sozialgeld (SGB II)
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
- gegebenenfalls Wohngeld für den Mietanteil des Kindes
- gegebenenfalls Geburtsbeihilfe des Studentenwerks
Kinderbetreuung
In Kiel, Lübeck und Flensburg unterhält das Studentenwerk insgesamt sieben Kindertagesstätten mit einem ganztägigen Betreuungsangebot für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt in Krippen-, Elementar- oder altersgemischten Gruppen. So unterstützen wir dich mit einem bedarfsgerechten Angebot und gleichzeitig mit einem attraktiven Bildungsangebot für deine Kinder.
Natürlich bieten auch alle Städte und Kommunen Beratungsstellen für die Kindertagesbetreuung an. Dort erhältst du Antworten auf deine Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung und einen ersten Überblick zu allen Kindertagesstätten und/oder Tagespflegestellen in deiner Region.
Checklisten für Eltern
Checkliste |
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Was muss/kann ich tun? |
Wann? |
Teile deiner/m Professor/in mit, dass du schwanger bist (ggf. müssen diese Schutzmaßnahmen treffen) |
Sobald du weißt, dass du schwanger bist, und es der Uni mitteilen willst |
Sofern du einen Nebenjob hast, informiere deine/n Arbeitgeber/in und beantrage ggf. Mutterschaftsgeld |
Sobald du weißt, dass su schwanger bist, und es mitteilen willst |
Mache einen Termin zur Studienverlaufsplanung bei dem/der Studienfachberater/in oder Studienkoordinator/in |
Frühzeitig, damit du Familienaufgaben und Studium bestmöglich vereinbaren kannst |
Wäge Vor-/Nachteile eines Urlaubssemesters ab |
So bald wie möglich (eine Beantragung ist nur für ganze Semester möglich) |
Informiere dich, ob in deinem Studienfach ein Teilzeitstudium möglich ist, sofern du dies in Betracht ziehst. Achtung: Für ein Teilzeitstudium kann kein BAföG gewährt werden! |
Sobald wie möglich, häufig kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Ein Teilzeitstudium umfasst immer ganze Jahre. |
Informiere dich beim Prüfungsamt und deinem Professor/in über Regelungen bei Fehlzeiten und Nicht-Teilnahme an Prüfungen und Pflichtveranstaltungen sowie die Möglichkeit von Ersatzleistungen und Verschiebung von Prüfungsterminen. |
Frühzeitig |
Sprich mit deinem Professor/in darüber, ob es die Möglichkeit von E-Learning oder Tonmitschnitten gibt, um dich an Lehrveranstaltungen teilhaben zu lassen, auch wenn du nicht persönlich anwesend sein kannst. |
So bald wie möglich |
Informiere dich über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für studierende Eltern in der Sozialberatung des Studentenwerks |
So bald wie möglich |
Lass dich von deiner Krankenkasse zu deiner Versicherung beraten, denn je nach Versicherungsstatus und Familienstand können sich Änderungen ergeben. |
So bald wie möglich |
Beantrage Elterngeld |
Zeitnah nach der Geburt, denn rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Monate geleistet |
Beantrage Kindergeld |
Zeitnah nach der Geburt |
Informiere dich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei verschiedenen Trägern |
So bald wie möglich |
Lass dich von verschiedenen Stellen wie Studentenwerk, Studienberatung, AStA und öffentlichen Einrichtungen wie Pro-Familia gezielt beraten |
Jederzeit |
Kontaktiere die Familienbeauftragten der Hochschule bei spezifischen Fragen und Problemen und gebe Anregungen weiter |
Jederzeit |
Informiere dich über spezifische Angebote und Projekte an deiner Hochschule und kontaktiere ggf. Ansprechpartner/innen |
Jederzeit |
Übersicht: „Wo“ beantrage ich „was“ und „wann“
Antragsgrund |
Antragsstelle |
Termin |
Mehrbedarf – Alleinerziehende – |
Agentur für Arbeit Flensburg (ARGE) |
Nach der Geburt |
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld |
ARGE |
Ab Beginn Urlaubssemester/ab Geburt |
BAföG/Kinderbetreuungszuschlag |
Studentenwerk SH, Förderungsverwaltung |
Mit Studienbeginn/ab Geburt |
Bildungskredit |
Bundesverwaltungsamt |
Bei Bedarf; nach der Zwischenprüfung, bis zum 12. Hochschulsemester |
Darlehen des Studentenwerks |
Sozialberatung des Studentenwerks |
ein bis zwei Monate bevor die Darlehenszahlung beginnen soll |
Einmalige Leistungen: Erstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung |
ARGE
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ARGE: Bewilligung ab dem 7. Schwangerschaftsmonat
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Elterngeld |
Landesfamilienbüro SL |
Nach der Geburt (rückwirkend nur drei Monate vor Antragsstellung) |
Elternzeit |
Arbeitgeber |
Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn |
Ermäßigung der Kinderbetreuungskosten |
Zuständige Gemeinde des Wohnorts (Jugendamt) |
Bei Beginn der Kinderbetreuung |
Geburtsbeihilfe des Studentenwerks |
Sozialberatung des Studentenwerks |
Innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt |
Kinderbetreuungsplatz |
Verschiedene Träger |
Nach der Geburt |
Kindergeld/Kinderzuschlag |
Familienkassen der Arbeitsagentur |
Nach der Geburt |
Mutterschaftsgeld |
Krankenkasse |
Ab Beginn der Mutterschutzfrist |
Schwangerenmehrbedarf |
ARGE |
Ab der 13. Schwangerschaftswoche |
„Stiftung Mutter und Kind“ |
Verschiedene Wohlfahrtverbände, z. B. Diakonisches Werk FL |
Möglichst bald nach Bekanntwerden der Schwangerschaft |
Unterhaltsvorschuss |
Jugendamt |
Bei Bedarf, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich |
Urlaubssemester |
Studierendensekretariat der Hochschule |
Im Rückmeldezeitraum zu beantragen, in Ausnahmefällen auch später möglich |
Vaterschaftsanerkennung |
Jugendamt/Standesamt |
Vor oder nach der Geburt |
Wohnberechtigungsschein |
Bürgerbüro |
Bei Bedarf |
Wohngeld |
Bürgerbüro/Wohngeldstelle |
Ab der Geburt (unter Umständen bei persönlichen Voraussetzungen auch schon früher) |
Ansprechpersonen
Sozialberatung:
Heide:
Nana Wendt
wendt@studentenwerk.sh
Lübeck:
Stefanie Prüss
pruess@studentenwerk.sh
Flensburg:
Janne Marie Wolter
wolter@studentenwerk.sh
Kiel:
Daniela Evers
evers@studentenwerk.sh
Kindertagesstätten:
Monika Sisett
kita.fachberatung@studentenwerk.sh