Unfallversicherung
Was ist ein Unfall?
Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn folgende fünf Merkmale zutreffen:
- Plötzlich – das heißt unerwartet, unvorhersehbar und unentrinnbar
- Von außen auf den Körper wirkend – zum Beispiel mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkungen
- Ereignis – menschliches Handeln (Schlag, Stoß, Fall) oder Naturereignis (Feuer, Glatteis)
- Unfreiwillig – auf die Gesundheitsschädigung bezogen
- Gesundheitsschädigung – Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit als Unfallfolge
Versicherungsschutz im Studium
Versicherungsschutz besteht im Studium:
- während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, zum Beispiel Eskursionen (auch im Ausland)
- während des Besuchs der Bibliotheken
- beim Hochschulsport
- bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung
- auf den Wegen zum und vom Ort der unfallversicherten Tätigkeit
Versicherungsschutz im Praktikum
- während der Tätigkeit im Betrieb
- wenn Praktikanten/innen in die Arbeits- und Ablauforganisation des Betriebs (Arbeitszeit, Art der Tätigkeit, Einsatzort) eingegliedert sind
- auf den Wegen zum und vom Ort der unfallversicherten Tätigkeit
Wann sind Unfälle nicht versichert?
- im Freizeitbereich
- während der Teilnahme an Vorlesungsstreiks und Demonstrationen
- während privater Studienfahrten
- im Zusammenhang mit der Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit (zum Beispiel Diplom-oder Magisterarbeit) oder anderen Studienarbeiten zu Hause, da es sich hierbei i. d. R. um eigenverantwortliche, selbstständige Tätigkeiten außerhalb der Hochschule handelt
- während privater Unterbrechungen der Wege zur Hochschule/Praktikumsstelle oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Körper- oder Gesundheitsschäden, nicht aber auf Sach-, Vermögens- oder Haftungsschäden.
Versicherungsleistungen
Ist ein Unfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, werden die Kosten übernommen für:
- die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik einschließlich der notwendigen Fahr- und Transportkosten
- Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien
- die Pflege zu Hause und in Heimen
- die soziale und berufliche Rehabilitation (z. B. Umschulung, Wohnungshilfe)
- Verletztengeld bei Verdienstausfall
- Rente an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden
- Hinterbliebenenrente
Gesetzliche Grundlagen
Das Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung – sieht eine Pflichtversicherung für alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten (deutschen und ausländischen) Studierenden vor.
Eine gesetzliche Begriffsbestimmung für den Begriff „Praktikant“ gibt es nicht – allgemein wird er auf eine Person angewandt, die in einem Betrieb, einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufs(aus)bildung erwirbt. Der Gesetzgeber sieht diese Tätigkeit als „Beschäftigung“ an und damit als versicherungspflichtig.
Die Unfallversicherung ist für Studierende und Praktikanten kostenfrei, auch für die Praktikumsbetriebe entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten oder Beiträge, Meldepflichten oder Verwaltungsaufwand, wenn das Praktikum unentgeltlich abgeleistet wird.
Wird den Praktikanten ein Entgelt oder eine Vergütung gezahlt, sind entsprechende Beiträge vom Betrieb über die Jahresentgeltmeldung an die Berufsgenossenschaft zu zahlen.
Träger der Unfallversicherung für Studierende in Schleswig-Holstein ist die
Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5 a, 24113 Kiel
Tel.: (0431) 6407-0
ukn@uk-nord.de
www.uk-nord.de
Bei Praktikanten ist im Versicherungsfall der Unfallversicherungsträger zuständig, der auch für den Betrieb zuständig ist.
Allgemeine Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung erhältst du über das Internetportal der Gewerblichen Berufsgenossenschaften: www.dguv.de oder des Bundesverbands der Unfallkassen: www.uk-bund.de
Das musst du bei einem Unfall tun
- Informiere den behandelnden Arzt darüber, dass es sich um einen Unfall während des Studiums oder Praktikums handelt
- Jeder Unfall ist unverzüglich, das heißt, ohne schuldhafte Verzögerung anzuzeigen
- Bei einem Unfall im Studium erhältst du Vordrucke für die Unfallanzeige bei den Studierendensekretariaten deiner Hochschule
- Die ausgefüllten Vordrucke gibst du an das Studierendensekretariat zurück, von dort wird der Vorgang dann zur weiteren Bearbeitung an die Unfallkasse Schleswig-Holstein weitergeleitet
- Bei einem Unfall im Praktikum ist der Unfallversicherungsträger für die Bearbeitung und Entschädigung zuständig, der auch für den Betrieb zuständig ist. Die Meldung erfolgt dann über den Praktikumsbetrieb, in der Regel die Personalstelle
Ansprechpersonen
Heide:
Nana Wendt
wendt@studentenwerk.sh
Lübeck:
Stefanie Prüss
pruess@studentenwerk.sh
Flensburg:
Janne Marie Wolter
wolter@studentenwerk.sh
Kiel:
Anna-Lena Walczak
walczak@studentenwerk.sh
Daniela Evers
evers@studentenwerk.sh
Johanna Usinger
usinger@studentenwerk.sh