Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Ein Studium mit chronischer Erkrankung oder Behinderung ist oft eine besondere Herausforderung. In der Sozialberatung erhältst du Informationen zu finanziellen Hilfen, Ansprechpersonen und zum Thema „Nachteilsausgleich“.
Mobilitätshilfe
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet in Kiel im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes die Mobilitätshilfe für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an. Die Mobilitätshilfe bietet Unterstützung für die Wege zu Veranstaltungen im Rahmen des Studiums sowie die Unterstützung beim Drucken, Scannen, Kopieren, Literaturrecherche und vielem mehr.
Du kannst dich mit Fragen gerne an Anna-Lena Walczak (walczak@studentenwerk.sh) wenden.
Studienfinanzierung
Bei der Studienfinanzierung für behinderte Studierende sind für verschiedene Bedarfe verschiedene Kostenträger zuständig:
- Die Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts (der allgemeine Lebensunterhalt und die üblichen Ausbildungskosten, die bei allen Studierenden gleichermaßen anfallen) erfolgt durch Elternunterhalt, Leistungen nach dem BAföG, Stipendien oder Studienkredite
- Die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB II und SGB XII erfolgen.
Das BAföG sieht eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer für behinderte Studierende vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich das Studium aufgrund der Behinderung verzögert hat. Die wegen einer Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährte Ausbildungsförderung wird in voller Höhe als Zuschuss gezahlt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden immer nur nachrangig erbracht, das heißt, sie sind nur möglich, falls der notwendige Bedarf nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer – insbesondere unterhaltspflichtiger Angehöriger oder anderer Sozialleistungsträger – erfüllt werden kann. Unter Umständen können aber folgende Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Frage kommen, zum Beispiel:
- Beschaffung und Unterhalt eines Kfz
- Büchergeld
- Studienhelfer und Vorlesekräfte
- Honorar für Gebärdendolmetscher
- technische Hilfsmittel
- kostenaufwendige Ernährung
- behinderungsbedingte Wohnungsein- oder -umbauten
Im Zweifel sollte ein Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden, der ihn bei Unzuständigkeit an den zuständigen weiterzuleiten hat.
Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass:
- zu erwarten ist, dass das Ziel der Ausbildung erreicht werden kann
- der beabsichtigte Ausbildungsweg erforderlich ist und
- der angestrebte Beruf voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird
Wohnen
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet an allen Standorten in Schleswig-Holstein in seinen Wohnheimen behindertengerechte Zimmer für Studierende an.
Nähere Auskünfte erteilt das Studentenwerk Schleswig-Holstein:
Wohnheimverwaltung
Steenbeker Weg 20, 24106 Kiel
Tel.: 0431 - 88 16 300
Fax: 0431 - 88 16 330
wohnen@studentenwerk.sh
Ansprechpartnerin:
Petra Carstens
Tel.: 0431 8816-317
wohnen@studentenwerk.sh
Modifikation von Studien- und Prüfungsordnungen
Behinderte Studierende haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass bei der Erbringung von Studienleistungen wie auch bei Prüfungen in angemessener Weise auf ihre Behinderung Rücksicht genommen wird. Das kann zum Beispiel bedeuten:
- schriftliche Ergänzungen zu mündlichen Prüfungen
- Zeitverlängerung für Hausarbeiten und Klausuren
- Abänderung von Praktikumsbestimmungen
Nachteilsausgleiche sind immer individuell und die vorgeschlagene modifizierte Form der Prüfung muss immer einen gleichwertigen Leistungsnachweis ermöglichen.
Wenn du dich mit deinem individuellen Problem frühzeitig an deinen Dozenten beziehungsweise deine Dozentin oder das Prüfungsamt wendest, wird sich in der Regel immer eine Lösung für deine Situation finden.
Die Beauftragten für behinderte Studierende an den Hochschulen helfen dir bei Problemen und unterstützen dich bei der Klärung wichtiger Fragen im Hochschulbereich (Studien- und Prüfungsmodifikation, Zugänglichkeit der Hochschulgebäude).
Information und Beratung
Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der deutschen Studentenwerke, veranstaltet regelmäßig Informationsseminare für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studienanfängerinnen und -anfänger und gibt die Informationsbroschüre „Studium und Behinderung“ heraus. In dieser Broschüre findest du umfangreiche Informationen, zum Beispiel zu den Themen:
- Studienvorbereitung
- Bewerbung und Zulassung
- Organisation des Studienalltags
- Finanzierung des Studiums
- Nachteilsausgleiche im Studium
Die Broschüre kann kostenlos über das DSW bezogen werden oder im Internet als PDF-Datei aufgerufen werden.
Zahlreiche Infos findest du auch auf der Internetseite des DSW: www.studentenwerke.de unter dem Stichwort „Studium und Behinderung“.
Die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ erreichst du unter dieser Adresse:
Deutsches Studentenwerk
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: (030) 29 77 27 64
Fax: (030) 29 77 27 69
studium-behinderung@studentenwerke.de
www.studentenwerke.de
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet in Kiel Mobilitätshilfe für behinderte Studierende in Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes an. Du kannst dich mit Fragen an die Sozialberatung wenden. Tel.: (0431) 88 16 230
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Hochschulen
Aufgabe der Beauftragten für behinderte Studierende ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der Hochschule, um Lern-, Arbeits- und Prüfungsbedingungen zu schaffen, die die Belange behinderter Studierender berücksichtigen. Sie unterstützen die Betroffenen bei Fragen und Problemen.
Flensburg
Europa-Universität:
Catja Weißenberger (AStA)
Tel.: (0461) 805 21 31
soziales@uni-flensburg.de
Hochschule:
Jorma Heier (Gleichstellungsbeauftragte)
Tel.: (0461) 805 13 83
jorma.heier@hs-flensburg.de
Kiel
Universität:
Dagny Streicher
Tel.: (0431) 880 58 85
barrierefrei-studieren@uv.uni-kiel.de
Fachhochschule:
Dr. Roswitha Pioch
Tel.: (0431) 210 30 75
roswitha.pioch@fh-kiel.de
Muthesius:
Silvia Rosenberger
Tel.: (0431) 51 98 413
rosenberger@muthesius.de
Lübeck
Universität zu Lübeck:
Dr. Sabine Voigt
Tel.: (0451) 3101 1250
sabine.voigt@uni-luebeck.de
Fachhochschule:
Dr. Andreas Hanemann
Tel.: (0451) 300 53 21
andreas.hanemann@fh-luebeck.de
Musikhochschule:
Prof. Manfred Aust
Tel.: (0451) 15 05 176
manfred.aust@mh-luebeck.de
Heide
Fachhochschule Westküste:
Sandra Klatte
Tel.: (0481) 8555 141
klatte@fh-westkueste.de
Wedel
Fachhochschule:
Dieter Opitz
Tel.: (04103) 80 48 31
op@fh-wedel.de
Ansprechpersonen
Heide:
Nana Wendt
wendt@studentenwerk.sh
Lübeck:
Stefanie Prüss
pruess@studentenwerk.sh
Flensburg:
Janne Marie Wolter
wolter@studentenwerk.sh
Kiel:
Ramona López
ramona.lopez@studentenwerk.sh