Studienkredite/KfW
Hinweis für laufende KfW-Kredite: In Kiel kann der Semesternachweis auch am Service Point in der Mensa I freigeschaltet werden.
Für diesen Service kannst du natürlich auch andere Vertriebspartner aufsuchen. Weitere Informationen unter: www.kfw.de
Das Studentenwerk SH ist seit 2006 Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit. An den Standorten Kiel, Flensburg und Lübeck bieten wir Informationen zum Studienkredit, eine ausführliche Beratung zur Finanzierung unter Berücksichtigung der individuellen Situation und können das Vertragsangebot der KfW für einen Studienkredit freischalten.
Nach wie vor ist die Intention der Sozialberatung im Gespräch mit den Studierenden Möglichkeiten zu finden, einen Kredit zu vermeiden oder ihn zumindest so gering wie nötig zu halten.
Vor der Inanspruchnahme von Studienkrediten sollten andere Quellen wie BAföG, Unterhalt der Eltern und Stipendien voll ausgeschöpft werden. Für die Endphase des Studiums bietet das Studentenwerk SH ein zinsloses Darlehen aus dem Darlehensfonds an. Ab dem 3. Bachelorsemester oder der Zwischenprüfung kann der günstigere KfW-Bildungskredit für maximal zwei Jahre in Frage kommen.
Der KfW-Studienkredit kann eine komplette Studienfinanzierung von Studienbeginn an ermöglichen. Er wird einkommensunabhängig gewährt, aber ob man sich die hohen finanziellen Belastungen in der Rückzahlungsphase zutraut, sollte gut überlegt sein.
In bestimmten Situationen kann jedoch ein Studienkredit sinnvoll sein, um das Studium zügig zu absolvieren.
KfW-Studienkredit
Wer kann einen Antrag stellen?
- volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die bei Studienbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:
- sie sind deutsche Staatsbürger oder
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle)
- EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
- Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle)
- Bildungsinländer
- Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.
- Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Nur wer Privatinsolvenz angemeldet hat, bekommt keinen Kredit.
Was wird gefördert?
- ein grundständiges Erststudium
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium)
- ein Master (postgraduales Studium)
- eine Promotion
- gefördert wird unabhängig vom gewählten Studienfach, auch Fernstudiengänge sind möglich
- Auslandssemester können gefördert werden, wenn die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
- Um Auszahlungen für ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder eine Promotion zu erhalten, ist ein bestehender Hochschulabschluss nachzuweisen.
Keine Förderung gibt es für:
- Studiengänge an Berufsakademien
- vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge
Wie wird gefördert und wie lange?
- Die Kreditvergabe ist unabhängig von Hochschule, Studienfach und Noten.
- Die Finanzierungssumme liegt zwischen 100 und 650 Euro monatlich.
- Bis zum Ende des 6. Fach-/Fördersemesters muss ein Leistungsnachweis von 90 Credit-Points bei Bachelorstudiengängen bzw. die bestanden Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
- Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/Zweitstudiums ist vom Alter am 1. April oder am 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Studierende höchstens:
- 34 Jahre alt sind, erhalten sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
- 39 Jahre alt sind, erhalten sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
- 44 Jahre alt sind, erhalten sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
- Der monatliche Auszahlungsbetrag kann semesterweise auf Antrag geändert werden.
Was kostet der Studienkredit?
- Die Zinsen sind marktorientiert, aber im Vergleich zu anderen Kreditangeboten niedrig und eine Zinsobergrenze ist 15 Jahre lang garantiert.
- Jeweils zum 01.04. und 01.10. wird der Zinssatz für das kommende halbe Jahr neu festgesetzt.
- Die aktuell geltenden Zinssätze findest du hier unter der Programmgruppe „Wissenskredite“.
- Über den Tilgungsrechner der KfW-Förderbank kann man einen Überblick über die individuellen Kosten erhalten.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
- Nach der letzten Zahlung folgen 18 bis 23 tilgungsfreie Monate (Karenzphase).
- Auf Wunsch kann die Karenzphase auf sechs Monate verkürzt werden.
- Zinsen müssen aber auch nach der letzten Förderung weitergezahlt werden.
- Für die Tilgung ist bis zu 25 Jahre Zeit, höchstens jedoch bis zum 67. Lebensjahr.
- Die Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 20 Euro im Monat.
- Bei einem Darlehen von 30.000 Euro, das man in zehn Jahren zurückzahlen will, kommt man aber schnell über 300 Euro im Monat – egal ob man nach dem Studium ein festes Einkommen hat oder nicht.
- Die Rückzahlungen können während der Laufzeit angepasst werden.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind in der Rückzahlungsphase ohne Zusatzkosten möglich.
- Es besteht auch die Möglichkeit, einen Festzins für Laufzeiten bis zu zehn Jahren zu vereinbaren.
Wie kann ich einen Darlehensvertrag abschließen?
- Auf der Internetseite der Bank (www.kfw.de/174) kann man das Antragsformular direkt am Bildschirm ausfüllen.
- Die KfW-Bank erstellt dann ein individuelles Angebot.
- Mit dem ausgedruckten Vertrag geht man zu einem Vertriebspartner, z. B. zum Studentenwerk SH, und legt dort vor:
- einen gültigen Personalausweis,
- die Studienbescheinigung mit Studienfach, Semesterzahl und angestrebtem Abschluss,
- einen Kontoverbindungsnachweis (Bank-Karte),
- gegebenenfalls das Leistungsnachweis-Formular (Bestandteil des Antrags) für einen Antrag nach dem 6. Semester,
- gegebenenfalls für einen Antrag auf Finanzierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder einer Promotion zusätzlich das vollständig ausgefüllte Formular „Nachweis akademischer Abschluss“ (Für den Antrag auf Finanzierung eines Master-Studiums nach einem Bachelor-Studium braucht man das nicht),
- gegebenenfalls das Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller.
- Der Vertriebspartner, also zum Beispiel das Studentenwerk SH, leitet den Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.
- Jedes Semester muss die Studienbescheinigung mit Nachweisprotokoll und Personalausweis neu beim Vertriebspartner persönlich eingereicht werden.
Deine Fragen zum KfW-Studienkredit beantworten dir im Studentenwerk SH die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung.
Lass dich gründlich informieren und beraten und schließe auf keinen Fall vorschnell einen Vertrag ab. Wer BAföG-berechtigt ist, fährt damit auf jeden Fall besser.
Mehr über den KfW-Kredit sowie die entsprechenden Antragsformulare gibt es unter www.kfw.de/174 oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline (0800) 539 9003.
Bildungskredit
Bildungskredit für Studierende
Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt (online unter: bildungskredit.de) zu stellen. Gewährt werden maximal 7.200 €, wahlweise bis zu 24 Monatsraten mit monatlichen Raten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro (frei wählbar) oder auch als einmalige Abschlagszahlung in vollen Hunderterbeträgen bis zu 3.600 Euro. Die Verzinsung ist variabel und wird jeweils zum 01. April und 01. Oktober eines Jahres neu festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit.
Eine Kündigung ist kostenlos jeweils zum Monatsende möglich. Wenn der Bildungskredit gewährt wird, dann erhält der/die Antragsteller/in ein Vertragsangebot zum Unterschreiben und muss sich entweder bei einer Bank (außer Postbank) oder auch beim Studentenwerk durch Vorlage eines Ausweisdokuments legitimieren. Der Bildungskredit ist auch für eine weitere Ausbildung möglich (z. B. Master nach Bachelor). Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die monatliche Rückzahlungsrate beläuft sich, unabhängig vom Einkommen, auf 120 Euro. Es sind auch jederzeit Rückzahlungen in beliebiger Höhe möglich. Eine Stundung ist auf Antrag für maximal 24 Monate möglich. Wer mehrere Bildungskredite erhalten hat, muss während der Auszahlungsphase keine Rückzahlung für den vorherigen Bildungskredit leisten.
Erhalten kann den Bildungskredit wer volljährig ist, bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Er/sie muss an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein und die Vorprüfung bestanden oder das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben (Nachweis von 1/3 der notwendigen Creditpoints). Der Bildungskredit wird nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus gewährt (Ausnahme: zugelassen zur Abschlussprüfung oder Bestätigung, dass Studium in vier Semestern beendet werden kann).
Nicht gefördert werden können:
- Promotionsstudiengänge
- Referendariate
- Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge
- Studenten/-innen mit Gasthörerstatus
- studienvor- und -nachbereitende Praktika
- Prüfungswiederholung zur Verbesserung einer bestandenen Prüfung („Verbesserungsversuch“)
Bildungsfonds
Wie funktionieren Bildungsfonds?
Der freie Kapitalmarkt wird in diesem Fall für die Bildungsfinanzierung erschlossen. Kapitalgeber investieren in Anlageprodukte wie etwa Bildungsfonds, die wiederum ausgewählten Studierenden deren Studium finanzieren.
Nach dem erfolgreichen Berufsstart leisten die Absolventen eine zeitlich befristete, prozentuale Abgabe ihres dann erzielten Gehalts als Gegenleistung. Allerdings kann bei lang anhaltendem niedrigem Einkommen (z. B. bei Beschäftigung im Ausland) die Förderung aber auch in ein verzinsliches Darlehen umgewandelt werden. Die Kapitalgeber erhalten über ihre Investition in das Anlageprodukt die Rückflüsse der Studierenden und damit eine angemessene Rendite für ihr Engagement. Bildungsfonds sind nur für eine begrenzte Anzahl von Studierenden verfügbar und werden bevorzugt an Studierende vergeben, die sicheres und hohes Einkommen erwarten lassen. Die Konditionen werden individuell ermittelt und festgelegt. Von Vorteil kann es sein, dass die Anbieter von Bildungsfonds ein Interesse daran haben, dass die Absolventen später einmal einen gut bezahlten Job erhalten und deshalb auch bei der Karriereplanung unterstützen (Angebote von Praktika, Kontakte zu Unternehmen, Zugang zu Netzwerken). Die Bewerbung und das Auswahlverfahren sind zum Teil mit Kosten verbunden.
Gefördert werden Studierende im Erststudium (Zweitstudium ist ausgeschlossen), die Vollzeit studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule im In- oder Ausland. Außerdem darf die Regelstudiendauer maximal um ein Semester überschritten werden.
Vor Abschluss eines Vertrages sollt man sich genau darüber informieren, welche Regelungen es gibt, wenn zum Beispiel das Studium abgebrochen oder gewechselt wird, wenn das Einkommen später dauerhaft niedrig ist etc. (Transparenz des Vertrages).
Informationen zu Bildungsfonds findest du hier: http://www.bildungsfonds.de
Ansprechpersonen
Lübeck:
Stefanie Prüss
pruess@studentenwerk.sh
Flensburg:
Janne Marie Wolter
wolter@studentenwerk.sh
Kiel:
Anna-Lena Walczak
walczak@studentenwerk.sh
Daniela Evers
evers@studentenwerk.sh
Miriam Brinks
miriam.brinks@studentenwerk.sh