Studienabschlussdarlehen
Manchmal kommt es in der letzten Studienphase zu Finanzierungsengpässen. Das kann verschiedene Gründe haben:
- keine Zeit mehr zum Jobben
- Förderungshöchstdauer nach dem BAföG wurde überschritten
- Eltern können/wollen nicht mehr zahlen
Damit der erfolgreiche Studienabschluss nicht gefährdet wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten – lass dich in der Sozialberatung ausführlich beraten.
Studienabschlussdarlehen des Studentenwerks SH
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung errichtet, in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums zu ermöglichen. Studiendarlehen können Studierende erhalten, die an einer im Studentenwerksgesetz genannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind.
Diese Förderung hat prinzipiell nichts mit der Studienabschlussförderung des BAföG zu tun, sondern ist eine zusätzliche Leistung des Studentenwerks Schleswig-Holstein.
Sie kann nur dann gewährt werden, wenn keine Finanzierungsalternativen (mehr) zu Verfügung stehen.
Für wen ist das Darlehen gedacht?
Das Darlehen soll eine finanzielle Absicherung in der arbeitsintensiven Zeit des Examens ermöglichen,
- falls die Förderungshöchstdauer überschritten ist und eine Abschlussförderung nach BAföG noch nicht oder nicht mehr möglich ist
- falls das Studium selbst finanziert wurde und Erwerbstätigkeit aus zeitlichen Gründen eingeschränkt oder aufgegeben werden muss
- falls keine eigenen Mittel oder Unterstützungsmöglichkeiten durch die Familie zur Verfügung stehen
Das Darlehen kann außerdem während des Studiums gewährt werden, in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten Notlage, wenn dadurch das Studium nachhaltig beeinträchtigt wird. Es darf sich nur um kurzfristige, außergewöhnliche Umstände handeln, die Studienfinanzierung an sich muss gewährleistet sein.
Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt der/m Geschäftsführer/in des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Er/Sie bedient sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung eines Vergabeausschusses, der aus vier vom Vorstand des Studentenwerks zu bestellenden Mitgliedern besteht. Hiervon müssen mindestens zwei Studierende sein. Der Ausschuss tritt in der Regel einmal monatlich zusammen. Er berät über die eingegangenen Anträge und legt der/m Geschäftsführer/in eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung vor. Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfond besteht nicht.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Die Darlehenshöhe orientiert sich an den geltenden BAföG-Bedarfssätzen.
Bei der Beratung über die Anträge wird entsprechend den Richtlinien der individuelle Bedarf berücksichtigt (zum Beispiel die mit höheren Kosten verbundene freiwillige Krankenversicherung), aber auch andere Einkünfte (zum Beispiel Unterstützung durch die Eltern oder Erwerbseinkommen) werden mit angerechnet. Leistungen aus dem Darlehensfonds werden subsidiär gewährt. Zurzeit können monatlich regelmäßig maximal 735 Euro gezahlt werden (auch wenn der nachgewiesene Bedarf tatsächlich höher ist).
Wie lange kann man ein Darlehen erhalten?
Das Darlehen kann bis zu dem Monat gewährt werden, in dem der Studienabschluss erreicht wird, längstens aber sechs Monate.
Müssen Sicherheiten erbracht werden?
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Als Bürge können nur Personen in Frage kommen, die über regelmäßiges Einkommen verfügen, das eine Rückzahlung in den vertraglich vorgesehenen Raten ermöglicht.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach der letzten Darlehenszahlung. Falls sich an das Darlehen des Studentenwerks noch ein Darlehen nach § 15 3a BAföG anschließt, beginnt die Rückzahlung sechs Monate nach dem Studienende. Die monatlichen Raten betragen mindestens 105 Euro.
Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen über den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhältst du in der Sozialberatung des Studentenwerks.
In einem Gespräch kann dann in der Regel schon geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Gewährung da sind, beziehungsweise, ob es andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Abschlusshilfe nach § 15 3 a BAföG
Der Antrag auf die Abschlusshilfe nach dem BAföG kann innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der (verlängerten) Förderungshöchstdauer in der Förderungsverwaltung gestellt werden. Auf einem Vordruck der Förderungsverwaltung muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium innerhalb von zwölf Monaten beendet werden kann. Dann kann für maximal zwölf Monate ein Darlehen in Höhe des BAföG-Satzes gewährt werden.
Bildungskredit/ Studienkredit
Bildungskredit
Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Er kann bereits vor der unmittelbaren Abschlussphase des Studiums gewährt werden. Nähere Informationen dazu siehe unter Studienkredite.
Studienkredit
Der Studienkredit ist ein direktes Angebot der KFW und wird auch über die Website der KFW beantragt. Nähere Informationen dazu siehe unter Studienkredite.
Der Studienkredit ist keine spezielle Förderung für die Abschlussphase des Studiums, kann aber auch für nur ein oder zwei Semester beantragt werden. Er muss spätesten im 10. Fachsemester beantragt werden. Interessant könnte er für dich sein, wenn du ein Zweitstudium absolvierst und deshalb von anderen Förderungsmöglichkeiten ausgeschlossen bist oder in der Abschlussphase des Studiums das Jobben reduzieren willst oder musst.
Wenn du mehrere Darlehen miteinander kombinierst oder nacheinander in Anspruch nimmst, dann musst du dir darüber im Klaren sein, dass die Rückzahlungsverpflichtungen zeitgleich sein können und du unter Umständen recht hohe Rückzahlungsraten monatlich aufbringen musst!
Angebote der Kuhlmann-Stiftung
Die E.W. Kuhlmann-Stiftung wurde 1997 in Hamburg gegründet und unterstützt unter anderem Studierende in der Phase des Studienabschlusses.
Nähere Informationen findest du auf der Website: www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de
Die Stiftung bietet eine „Studienabschlusshilfe“ und das sogenannte „Rollende Stipendium“ an.
Die Studienabschlusshilfe bietet eine maximale Förderung von 2.000 € für die letzten sechs Monate des Studiums. Das „rollende Stipendium“ kann für 24 Monate eine maximale Förderung von 12.000 € umfassen. In folgender Übersicht (PDF) kannst du dir einen Überblick verschaffen.
„Bewerben kann sich jede/r Studierende, gleich welchen Alters, welcher Nation oder mit welchem Studienfach. Beurteilt wird nach einheitlichem Muster, einschließlich einer Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung.“
Bei Fragen wende dich an:
E.W. Kuhlmann-Stiftung
Postfach 1301
23873 Mölln
Tel.: 04542 824803
Ansprechpersonen
Heide:
Nana Wendt
wendt@studentenwerk.sh
Lübeck:
Stefanie Prüss
pruess@studentenwerk.sh
Flensburg:
Janne Marie Wolter
wolter@studentenwerk.sh
Kiel:
Anna-Lena Walczak
walczak@studentenwerk.sh
Daniela Evers
evers@studentenwerk.sh
Miriam Brinks
miriam.brinks@studentenwerk.sh