Sexualisierte Gewalt auf dem Campus

Auf dieser Seite möchte das Studentenwerk SH durch Aufklärungsarbeit sexualisierter Gewalt auf dem Campus entgegenwirken. Als verantwortungsbewusster Dienstleister sieht sich das Studentenwerk gegenüber Studierenden verpflichtet, ihnen informierend und unterstützend zur Seite zu stehen. Durch die Sensibilisierung für dieses Thema erhoffen wir uns einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist jede absichtliche sexuelle Handlung, egal ob körperlich, verbal oder nonverbal, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wird.
Beispiele für sexualisierte Gewalt:
- abschätzige, anzügliche, prüfende Blicke
- Nachpfeifen
- anzügliche Witze
- abfällige/sexistische Bemerkungen und Beleidigungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben
- Zeigen pornografischer Darstellungen
- unerwünschte Einladungen, Annäherung durch Briefe, E-Mail
- unerwünschte Berührungen
- ein „Nein“ wird nicht akzeptiert
- strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking,
- sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Vergewaltigung
Formen sexualisierter Gewalt sind auch:
- sexualisierte Aufnahmerituale an Hochschulen (z. B. Kleiderkette bis alle in Unterwäsche oder nackt sind)
- Werbung für studentische Veranstaltungen mit pornografischem Wort- und/oder Bildinhalt
- Namen von studentischen Vereinigungen/Gruppen/Teams (z. B. Fußballverein FC Siewillja)
Sexualisierte Gewalt verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist ein Angriff auf die Würde und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Was ist ok?
- alles, was beiden Seiten Spaß macht
- freundliche Komplimente
- Flirten (z. B. Blickkontakt, Smalltalk, Anlächeln)
- gemeinsam ausgehen
Jeder Mensch hat seine persönlichen Grenzen

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich stets um einseitiges Verhalten, das sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten unterscheidet und bei den Betroffenen häufig zu Stresserleben, Verunsicherung, Unwohlsein, Angst, Depression sowie psychosomatischen Beschwerden und in der Folge zu Leistungsminderung oder -versagen führt.
Aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos zu gelten, verleugnen oder beschönigen viele Betroffene sexualisierte Gewalt. Wenn Betroffene Übergriffe abtun, ihnen scherzhaft begegnen, sich an das Verhalten der belästigenden Person anpassen oder den Übergriff ignorieren, werden sich Täter*innen in ihrem Verhalten bestärkt fühlen und unter Umständen wieder übergriffig.
Für sexualisierte Gewalt oder sexuelle Grenzverletzungen gibt es keine Rechtfertigung. Täter*innen machen sich schuldig, Betroffene haben das Recht, sich zu wehren und Hilfe zu holen.
Was kannst du tun, um dich zu schützen?
- Trete selbstbewusst auf (klare Sprache, aufrechte Körperhaltung).
- Meide nachts dunkle, verlassene Wege.
- Gehe zu zweit oder in einer Gruppe los (auf Partys, durch die Nacht, in die Sprechstunde, …).
- Informiere andere über deinen Aufenthaltsort.
- Telefoniere, wenn du alleine bist und dich unwohl fühlst (im Bus, in der Wohnheimküche, …).
- Nimm deine Umgebung aufmerksam wahr.
Was kannst du im Ernstfall tun?
- Nimm deine Gefühle ernst und vertraue deinem Bauchgefühl.
- Mach dir bewusst, dass du nicht schuld bist.
- Gehe aus der Situation, wenn möglich, heraus.
- Sag der Person, dass du dich durch sie belästigt fühlst und mach klare Anweisungen: z. B. „Nehmen Sie Ihre Hand von meinem Bein!“
- Sag laut: „Nein!“
- Sieze die übergriffige Person – Außenstehende erkennen so, dass es sich nicht um einen privaten Streit handelt.
- Wehre dich körperlich durch Schreie, Tritte, Schläge.
-
Mach andere Anwesende laut auf den Übergriff aufmerksam. Sprich sie gezielt an und hole dir von ihnen Unterstützung, z. B. „Sie da in der roten Regenjacke, ich brauche Ihre Hilfe.“ Oder „Bitte rufen Sie die Polizei.“
- Informiere die Polizei und stelle Strafanzeige.
- Sprich über das Erlebnis mit einer Vertrauensperson.
- Dokumentiere zeitnah das Erlebnis schriftlich.
- Wende dich an eine Beratungsstelle (s. letzte Seite).
Du hast einen Übergriff erlebt? Dann wähle die 110 und stelle Strafanzeige bei der Polizei!
Was können Zeug*innen tun?
- der betroffenen Person zur Seite stehen, sie ansprechen und Hilfe anbieten
- hinschauen und nicht wegsehen
- im Notfall die Polizei rufen und sich niemals selbst in Gefahr bringen
- als Zeug*in zur Verfügung stehen
Wenn du jetzt Hilfe brauchst und gerade einen Übergriff erlebt hast:
- Polizei: 110
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (rund um Uhr, anonym, kostenlos, in 17 Sprachen)
- Vertrauliche Spurensicherung der Rechtsmedizin des UKSH: 0431 500 15 -901/-902 (kostenlos, anonym, ohne polizeiliche Anzeige möglich, in ganz SH)
- Frauenhaus in deiner Stadt
Wenn du Fragen hast, dich mit einem Erlebnis unwohl fühlst oder Hilfe brauchst:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Frauennotrufe
• Kiel: 0431 9 11 44
• Lübeck: 0451 70 46 40
• Flensburg: 0461 90 90 82 00
• Heide: 0481 64 159
Alle Frauennotrufe sind auch Beratungsstellen, an die du dich ohne Notfall wenden kannst.
• Kiel: 0431 9 11 44
• Lübeck: 0451 70 46 40
• Flensburg: 0461 90 90 82 00
• Heide: 0481 64 159
Alle Frauennotrufe sind auch Beratungsstellen, an die du dich ohne Notfall wenden kannst.
Fachberatungsstellen
• Kiel
Beratung für männliche Betroffene von Gewalt: 0431 911 24
Beratungsstelle „Die Lerche“ des Frauenhauses: 0431 67 54 78
• Lübeck
Frauenberatungsstelle biff: 0451 70 60 202
• Flensburg
Profamilia: 0461 90 92 640
Beratungsstelle Wagemut: 0461 90 92 630
• Heide
Gemeindepsychiatrisches Zentrum: 0481 785 2043
Alle Angebote können von Menschen jeglichen Geschlechts in Anspruch genommen werden.
Beratungsangebote direkt an manchen Hochschulen
• Kiel, Uni
Frauennotruf – Sprechstunde am Campus BAStA: 0160 9567 6434
• Kiel, FH
Frauennotruf – Sprechstunde am Campus BAStA: 0431 210 1888
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Marike Schmeck: 0431 210 1880
• Lübeck, Uni
Frauennotruf – Sprechstunde am Campus: 0451 70 46 40
KoBAS – Konfliktberatung & Antidiskriminierungsstelle Dr. Solveig Simowitsch: 0451 3010 1220
• Lübeck, TH
Frauennotruf – Sprechstunde am Campus: 0451 70 46 40
• Flensburg, Uni
Gleichstellungsbeauftragte Martina Spirgatis: 0461 805 2762
• Flensburg, HS
Gleichstellungsbeauftragung Jorma Heier: 0461 805 1383
Wenn du allgemeinen Gesprächsbedarf hast:
Psychologische Beratung Studentenwerk SH
• Kiel: psychologen.ki@studentenwerk.sh
• Lübeck: psychologen.hl@studentenwerk.sh
• Flensburg: psychologen.fl@studentenwerk.sh
• Heide: wendt@studentenwerk.sh