Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Wird automatisch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
Nein. Ordnungswidrigkeitenverfahren leiten wir bei mehrere Jahre zurückliegenden Vermögensprüfungen i.d.R. nicht mehr ein. Wir sind jedoch möglicherweise verpflichtet, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abzugeben und Strafanzeige wegen Betruges zu stellen.
Sofern du aber auf unsere Anforderung von Unterlagen zur Vermögensprüfung nicht reagierst, können wir ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Beachte dazu bitte: Nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 60 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder eine Beweisurkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden (§ 58 Abs. 2 BAföG).
Stellt das Amt für Ausbildungsförderung automatisch Strafanzeige wegen Betruges?
Nein. Sofern die Vermögensprüfung ergeben hat, dass du BAföG ganz oder teilweise zu Unrecht erhalten hast, fordern wir das zu Unrecht erhaltene BAföG zurück und prüfen im Anschluss und für jedem Fall individuell, ob wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Entscheidend sind dafür u.a. die Höhe des Rückforderungsbetrages und die Anzahl der fehlerhaften Angaben im BAföG-Antrag. Dabei berücksichtigen wir auch, ob und wie du bei der Vermögensprüfung mitgewirkt hast.
Welche Auswirkung hat meine zügige und vollständige Mitwirkung?
Sofern du im Rahmen deiner Möglichkeiten unsere Vermögensprüfung durch zügiges und vollständiges Mitwirken unterstützt, uns deine Vermögensverhältnisse also vollständig erklärst und nachweist, berücksichtigen wir dies bei unserer Entscheidung zur Stellung einer Strafanzeige. Sofern wir eine Strafanzeige stellen, teilen wir dein positives wie negatives Verhalten der Staatsanwaltschaft mit. Auch die Staatsanwaltschaft wird dein Verhalten im Rahmen der Vermögensprüfung im weiteren Verfahren berücksichtigen.
Ansprechpersonen
Telefonische Sprechzeiten der Vermögensprüfung:
Mi 13.00–15.00 Uhr
Do 10.00–12.00 Uhr
Postanschrift:
Amt für Ausbildungsförderung
Vermögensprüfung
Westring 385
24118 Kiel
Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung.
Deine Ansprechpersonen mit ihren Kontaktdaten sowie die Besucheradressen für Kiel und Flensburg findest du hier.