Datenabgleich
Sofern du über Vermögen verfügst und mit diesen Kapitalerträge erzielst, werden durch die vermögensverwaltenden Institute (z.B. Banken) Daten zu deiner Person und deinen Kapitalerträgen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt.
Wer führt den Datenabgleich durch?
Der Datenabgleich wird automatisiert durch das BZSt auf Grundlage von § 45d Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) durchgeführt. Das Amt für Ausbildungsförderung hat auf die Vornahme, Durchführung und den Zeitpunkt des Datenabgleichs keinerlei Einfluss.
Welche Daten werden abgeglichen und mitgeteilt?
Im Rahmen des Datenabgleichs werden dem Amt für Ausbildungsförderung nach Abgleich der Daten zu deiner Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, PLZ) die Anzahl der von dir in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge, die Freistellungssumme und damit die Höhe der erzielten Kapitalerträge je Jahr mitgeteilt. Die erzielten Kapitalerträge sind dabei dem jeweiligen Institut zugeordnet.
Warum erfolgte die Übermittlung von Daten an das Amt für Ausbildungsförderung?
Deine Daten werden uns durch das BZSt nur übermittelt, sofern die Summe der von dir in einem Jahr erzielten Kapitalerträge eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegte Prüfgrenze überschritten hat.
Wie hoch ist die Prüfgrenze?
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegte Prüfgrenze als Summe der erzielten Kapitalerträge beträgt je Jahr:
für die Jahre 2008 bis 2013 jeweils: 100 Euro
ab dem Jahr 2014 jeweils: 75 Euro
Können Sie mir die gemeldeten Konten vorab mitteilen?
Nein. Durch den Datenabgleich werden uns lediglich die Namen der Institute mitgeteilt, bei denen Kapitalerträge erzielt wurden. Angaben zu einzelnen Konten werden uns nicht mitgeteilt.
Ansprechpersonen
Telefonische Sprechzeiten der Vermögensprüfung:
Mi 13.00–15.00 Uhr
Do 10.00–12.00 Uhr
Postanschrift:
Amt für Ausbildungsförderung
Vermögensprüfung
Westring 385
24118 Kiel
Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung.
Deine Ansprechpersonen mit ihren Kontaktdaten sowie die Besucheradressen für Kiel und Flensburg findest du hier.