Förderungshöchstdauer
Die Förderungshöchstdauer, kurz FHD, entspricht der Regelstudienzeit einschließlich der darin geforderten Pflichtpraktika. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus gefördert zu werden. Als Gründe können genannt werden: eine länger dauernde Krankheit, das Mitwirken in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien als gewähltes Mitglied, ein erstmaliges Nichtbestehen einer Modul- oder Zwischenprüfung, eine Schwangerschaft, eine Behinderung oder die Erziehung von Kindern im Alter von bis zu 10 Jahren. Die Förderung über die FHD hinaus muss beantragt und der Grund für die Verzögerung entsprechend belegt werden.
Sofern du eine Verlängerung der FHD beantragen willst, nutze zur Darlegung deiner Gründe bitte zusätzlich zum Formblatt 1 das Ergänzungsblatt zu Formblatt 1.
Lässt sich ein gesetzlich anerkannter Grund für die Verzögerung nicht nachweisen, besteht nur die Möglichkeit, Studienabschlusshilfe zu beantragen und auf Volldarlehensbasis gefördert zu werden. Die Voraussetzungen dafür werden in § 15 Abs. 3 a BAföG erläutert.