Rückzahlung des Darlehens
Wer erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen hat, muss maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Im Falle eines Bachelor- und anschließenden Masterstudiums gilt der Betrag für beide Studiengänge zusammen.
Die Begrenzung bezieht sich allerdings nur auf das BAföG-Staatsdarlehen. Bei einem BAföG-Bankdarlehen ist eine Begrenzung der Darlehensschuld nicht vorgesehen.
Die Rückzahlung des erhaltenen Darlehens wird durch das Bundesverwaltungsamt in Köln, kurz BVA, gesteuert. Circa 4 ½ Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erhältst du als ehemalige/r BAföG-Bezieher/in von dort einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, der die Rückzahlungsmodalitäten deines Darlehens regelt. Im Feststellungsbescheid wird die Darlehensschuld aufgeführt, ein Tilgungsplan aufgestellt und ein Termin für die erste Ratenzahlung gesetzt.
Achtung: Für die Versendung des Bescheids benötigt das BVA deine aktuelle Anschrift beziehungsweise deinen aktuellen Namen. Muss das BVA deine Anschrift oder deinen Namen ermitteln, stellt es dir dies mit 25 Euro in Rechnung. Halte das BVA deshalb immer über deine aktuelle Adresse auf dem Laufenden, bis die Rückzahlung abgeschlossen ist. Du vermeidest damit unnötige Kosten.
Besonderheiten bei der Darlehensrückzahlung bei Bachelor und Master
Wird im Anschluss an einen Bachelor-Abschluss ein Master-Studium absolviert, können sich unterschiedliche Rückzahlungszeitpunkte für das Bachelor-BAföG und die Förderung für den Master ergeben. Fünf Jahre nach Beendigung der Bachelor-Ausbildung wird zunächst der hierauf entfallende Darlehensanteil fällig. Mögliche Teilerlasse werden ebenso gesondert erfasst.
Alle wichtigen Infos erhältst du über die Website des BVA:
Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid
Noch mehr Informationen rund um das Thema Rückzahlung findet du auf: bafoeg-rueckzahlung.info.
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