BAföG – Was ist das?
„BAföG“ steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das den Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung regelt. Junge Menschen sollen unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation befähigt werden, eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten.
Grundsätzlich haben Eltern ihren Kindern laut deutschem Unterhaltsrecht eine angemessene Ausbildung, die ihren Neigungen, Eignungen und Leistungsfähigkeiten entspricht, zu finanzieren. Sind Eltern dazu nicht oder nur teilweise in der Lage, gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten. Um gegebenenfalls Leistungen nach dem BAföG zu erhalten, muss man einen Antrag mit den entsprechenden Formularen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Bedarf + Förderungshöchstdauer
Das BAföG versteht unter „Bedarf“ die Geldsumme, die Auszubildende nach den Vorstellungen des Gesetzgebers durchschnittlich benötigen, um ihren Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Kleidung etc.) und ihre Ausbildung (Lehrbücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte etc.) zu bestreiten. Die Höhe der monatlichen Pauschalbeträge hängt unter anderem von der Art der Ausbildung, den Wohnverhältnissen des Antragstellenden, sowie eventuell zu leistenden Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherungen ab. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Aufenthalte im Ausland im Rahmen der Ausbildung.
Wie viel BAföG man allerdings im Einzelfall tatsächlich bekommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Unterhaltspflicht der Eltern.
Die aktuellen Bedarfssätze erläutern wir unter Was fließt in die Berechnung mit ein?
Förderungshöchstdauer
Üblicherweise entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit.
Geliehen oder geschenkt?
Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Nur ausnahmsweise wird Förderung als verzinsliches volles Bankdarlehen, z. B. im Rahmen der Studienabschlusshilfe gewährt.
Über diese Form des Darlehens und weitere Hilfen zur Studienfinanzierung informiert die Sozialberatung des Studentenwerks SH eingehend hier.
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