Antragstellung
Damit dein Antrag zügig bearbeitet werden kann, ist es natürlich notwendig, dass alle Unterlagen vollständig sind und die Formblätter richtig ausgefüllt wurden. Nutze dazu am besten das Online-Portal BAföG Digital. Du erhältst auf diesem Wege einige Unterstützung und die Bearbeitungszeit in unserem Amt wird mit Hilfe deiner persönlichen Telenummer verkürzt. Natürlich stellen wir dir alle nötigen Formulare auch zum Download zur Verfügung.
Alle Anträge stellst du bitte
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schriftlich
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unter Verwendung der Formblätter
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mit deiner Unterschrift versehen
in Kiel an das
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel
In Flensburg an das
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle Flensburg
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
Achtung: Tag der Antragstellung ist immer der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, nicht das Datum des Poststempels!
Nutze auch unsere Öffnungszeiten für die persönliche Abgabe oder wirf deinen Antrag in einen unserer Hausbriefkästen.
Du unterstützt uns bei der Bearbeitung, wenn du die Blätter deines Antrags lose zusammengelegt in einem Umschlag bei uns abgibst. Vielen Dank.
Fristen und Termine
Für die Auszahlung von BAföG gilt das Monatsprinzip. Es wird also stets für einen vollen Monat BAföG geleistet.
Erstantrag
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem du deinen Antrag stellst. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, reiche deinen Erstantrag bitte rechtzeitig, möglichst vor Studienbeginn ein.
Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für zwei Semester gewährt. Dies ist der sogenannte Bewilligungszeitraum (BWZ). Läuft der BWZ ab, musst du für die Anschlussförderung einen Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag stellen.
Damit es zu keiner Zahlungsunterbrechung kommt, muss der Weiterförderungsantrag zwei Monate vor Ablauf des BWZ beim BAföG-Amt eingehen.
Beispiel: Der BWZ läuft von Oktober 2015 bis September 2016. Du musst deinen Antrag für die Zeit ab Oktober 2016 dann im Juli 2016 stellen. Geht der Antrag später ein, musst du mit einer Zahlungsunterbrechung rechnen.
Hinweis: Bitte lass uns zu Beginn jedes Semesters eine Studienbescheinigung zukommen.
Auslandsförderung
Den Antrag mitsamt den notwendigen Nachweisen solltest du möglichst frühzeitig, sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, und vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einreichen. Endgültige Studienbescheinigungen und der Mietnachweis können im Anschluss an die Einschreibung vor Ort nachgereicht werden. Das Formular-Paket haben wir für dich unter Auslandsförderung zusammengestellt, oder du nutzt unseren Online-Antrag.
Der Online-Antrag
Um dir die Antragstellung für das Inlands- oder Auslands-BAföG zu erleichtern, bieten wir dir die Möglichkeit, deinen Antrag online zu stellen. Das Online-Portal gibt dir Hilfestellung beim Ausfüllen der einzelnen Formulare, prüft, ob deine Angaben vollständig und plausibel sind und teilt deinem Antrag zum Abschluss eine Telenummer zu. Anhand dieser Telenummer kannst du im weiteren Verlauf den Bearbeitungsstand (Status) abrufen und Dokumente, die du an uns senden möchtest, einfach uploaden. Wir dagegen können mithilfe der Telenummer deine Angaben sofort in unser System einlesen und die Bearbeitungszeit dadurch verringern. Ist dein Antrag versandfertig, erhältst du zusätzlich eine Liste der Belege, die du zusammen mit deinem Antrag bei uns abgeben musst. So kommt dein Antrag schon möglichst vollständig bei uns an.
Sofern du einen neuen Personalausweis mit Kartenleser und eID-App besitzt, kannst du den Antrag vollständig digital über das eID-Verfahren an uns übermitteln. Dies gilt sowohl für den Antragstellenden als auch die Eltern und den/die Ehegatten/-in (Formblatt 3). Steht dir diese Option nicht zur Verfügung, musst du deinen Antrag nach der Absendung über das Portal noch einmal ausdrucken und unterschrieben per Post an uns senden. Dies legitimiert deine digitalen Angaben und erst damit ist der Antrag formal wirklich beim Amt eingegangen. Die nötigen Nachweise und Unterlagen kannst du ebenfalls mit der Post schicken oder sie wie oben beschrieben über die Upload-Funktion an das Amt übermitteln.
Möchtest du zum ersten Mal deinen Antrag online stellen mache das bitte über das neue Portal BAföG digital
Jetzt BAföG digital-Antrag stellen.
Studierende, die schon eine Förderungsnummer haben, können über das ältere Portal BAföG-Online Schleswig-Holstein nur noch die Upload- und Status-Funktion nutzen.
Formular-Download
Unter www.das-neue-bafoeg.de kannst du die Antragsformulare als kompletten Formularsatz herunterladen und auch am PC ausfüllen. Ein Antragsassistent des BMBF unterstützt dich, wenn du nicht genau weißt, welches Paket du benötigst. Ansonsten kannst du jedes Formblatt aber auch direkt per Mausklick aufrufen.
Formblätter für den Erst-und Auslandssantrag:
- Formblatt 1 Antrag
Antrag auf Ausbildungsförderung für Erst- und Auslandsanträge - Formblatt 2 Ausbildung
Bescheinigung durch die Ausbildungsstätte.
Folgende Formblätter nur zu bestimmten Zeitpunkten oder Situationen:
- Formblatt 3 Einkommen
Einkommenserklärung - Formblatt 4 Kinder
Erklärung für den Kinderbetreuungszuschlag falls benötigt. - Formblatt 5 Leistungsbescheinigung
Nachweis über den Stand des Studiums - Formblatt 6 Ausland
Zusatzblatt für ein Studium im Ausland - Formblatt 7 Aktualisierung
Aktualisierungsanträge können gesondert gestellt werden, wenn das Einkommen des Ehegatten und/oder der Eltern der Studierenden im Vergleich zu dem vor zwei Jahren innerhalb des Bewilligungszeitraums erheblich geringer sein sollte. - Formblatt 8 Vorausleistung
Antrag auf Vorausleistung, nur wenn die Eltern/ein Elternteil nicht den im BAföG-Bescheid errechneten Betrag leisten. Achtung: Eine Unterhaltsklage ist nicht ausgeschlossen, wenn noch ein Unterhaltsanspruch nach § 1610 BGB besteht. - Formblatt 9 Folgeantrag
für den Folgeantrag, wenn die lückenlose Weiterförderung an derselben Hochschule beantragt wird, das eigene Einkommen unverändert ist und das eigene Vermögen weiterhin unter dem Freibetrag liegt (derzeit 8.200 EUR für die antragstellende Person selbst). Wichtig: Das Formblatt ersetzt nur Formblatt 1, alle übrigen notwendigen Formblätter und Nachweise - insbesondere die Einkommenserklärungen und -nachweise der Eltern - sind wie bisher zusätzlich einzureichen!
Ergänzungen zum Antrag (nur wenn nötig):
- Ergänzungsblatt zu Formblatt 1
Begründung für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer (§ 15 Ab. 3 BAföG) bei Antrag auf Förderungsverlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus. - Ergänzungsblatt zu Formblatt 1
Studienabschlusshilfe gem. § 15 Abs. 3a
Außerdem benötigen wir:
- eine Meldebescheinigung oder den Mietvertrag
bei eigener Wohnung, die nicht im Eigentum der Eltern oder eines Elternteiles steht. Dabei kann es sich auch um ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft handeln; - die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG (jedes Semester), alternativ Formblatt 2,
- den Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung (wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist).
Wenn sich etwas ändert:
- Änderungsanzeige (PDF-Formular zum Ausfüllen am PC)
- Änderungsanzeige (Druckversion)
Vermögensprüfung:
Vermögensverzeichnis
Anlage Bankguthaben
Anlage Versicherungen
Anlage Wertpapiere
Anlage Kraftfahrzeug
Anlage Grundstück
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Auslandsförderung stehen noch weitere Vorlagen zur Verfügung. Bitte klicke auf den Link.
Formloser Antrag
Der Leistungsanspruch im BAföG erfordert immer einen schriftlichen Antrag auf den vorgeschriebenen Formblättern mit eigenhändiger Unterschrift. Dabei muss man aber zwischen der Antragstellung als solcher und dem Vorliegen eines vollständigen Antrags unterscheiden.
BAföG bekommst du frühestens ab dem ersten Tag eines Monats in dem der Vorlesungsbetrieb beginnt, vorausgesetzt, dass du deinen Antrag spätestens auch in diesem Monat stellst. Tag der Antragstellung ist immer der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, nicht der Tag des Poststempels. Wer spät dran ist und die Förderung für den laufenden Monat noch „retten“ möchte oder Wert darauf legt, dass zu einem Stichtag das Vermögen festgestellt wird, kann einen (vorläufigen) formlosen Antrag stellen.
Der formlose Antrag ist eine mit eigenen Worten verfasste, eindeutige und an eine bestimmte Person gerichtete Willenserklärung. Die Absicht, BAföG beziehen zu wollen, muss klar zum Ausdruck gebracht werden. Das Schreiben muss ebenfalls deine Unterschrift ausweisen. Eine bloße Anforderung der Antragsunterlagen oder allgemeiner Informationen zum BAföG gilt nicht als Antragstellung.
Bist du allerdings mit deinem Antrag rechtzeitig dran, bringt ein formloser Antrag – bis auf die Vermögensfeststellung – keine Vorteile.
Nutze für den Antrag gerne unseren Vordruck.
Änderungsanzeigen
Um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen, teile uns bitte jede für die Bearbeitung deines Antrags notwendige Änderung mit, zum Beispiel eine Adressänderung oder die Änderung deiner Kontodaten.
Ansprechpersonen
Telefonische Sprechzeiten
für Beratung und Sachbearbeitung
Mo + Mi + Fr 09.00 – 12.00 Uhr
Standort Kiel
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel
Standort Flensburg:
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungförderung
Telekom-Gebäude
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
Telefonische Sprechzeiten der Vermögensprüfung:
Mi 13.00–15.00 Uhr
Do 10.00–12.00 Uhr
Vermögensprüfung
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Vermögensprüfung
Faulstraße 17
24103 Kiel
Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung.